Württembergische PremiumPlus: 100 % der Kassen-Mehrkosten für Hilfsmittel
Der Tarif AKU ersetzt 100 % der von der GKV nicht übernommenen Aufwendungen für medizinisch notwendige Hilfsmittel — ohne bezifferten Höchstbetrag im Tarifteil. Aber: Hörgeräte sind nicht namentlich genannt, und es gilt eine Bezugsweg-Bindung. Was das für deine Versorgung bedeutet (Quellen-Stand 10.08.2026).
Welche Lücke die PremiumPlus schließen kann
Die PremiumPlus ist die Komfort-Stufe der ambulanten Zusatzversicherung der Württembergischen Krankenversicherung AG. Sie setzt an der bekannten Versorgungslücke an: Die gesetzliche Kasse zahlt für ein Hörgerät nur einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr, in der Regel erst wieder nach einem Versorgungszyklus von etwa sechs Jahren. Moderne Geräte kosten aber 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr — die Differenz ist dein Eigenanteil.
Genau an diesen Mehrkosten setzt der Tarif AKU an — mit einer auffallend offenen Formulierung, die wir weiter unten ehrlich einordnen. Wie Festbetrag und Eigenanteil zustande kommen, liest du in den Ratgebern zur Krankenkassen-Erstattung und zu den Hörgeräte-Kosten.
100 % der Mehrkosten — ohne bezifferten Deckel im Tarifteil
Die zentrale Klausel steht in Ziffer 1.5 des Tarifteils. Die AVB (Tarif AKU, Formular K114B, Stand 01.03.2019) formulieren wörtlich: „Medizinisch notwendige Hilfsmittel. Hilfsmittel sind über den Vertragspartner der Krankenkasse zu beziehen. Von der GKV nicht übernommene Aufwendungen (Mehrkosten) werden zu 100 % ersetzt."
Das ist im Marktvergleich bemerkenswert: Kein bezifferter Höchstbetrag, kein Ersatzrhythmus im Tarifteil — während die meisten Wettbewerber mit festen Deckeln zwischen 250 und 1.100 EUR arbeiten. Vorausgesetzt ist die GKV-Vorleistung: Erstattet werden die Mehrkosten, die nach dem Festbetrag deiner Kasse übrig bleiben.
| Merkmal | Regelung im Tarif AKU |
|---|---|
| Hilfsmittel-Erstattung | 100 % der von der GKV nicht übernommenen Mehrkosten |
| Bezifferter Höchstbetrag | keiner im Tarifteil genannt |
| Ersatzrhythmus | keiner im Tarifteil genannt |
| Hörgeräte namentlich genannt | nein — offener Hilfsmittelbegriff |
| Bezugsweg | über den Vertragspartner der Krankenkasse |
| Wartezeit | keine („Wartezeiten bestehen nicht", AVB); Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht |
Alle Angaben laut AVB Tarif AKU (Formular K114B), Stand 01.03.2019, verifiziert am 10.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Versicherers. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Drei Punkte, die du vor dem Abschluss kennen musst
So stark die Formulierung klingt — der Tarif hat Eigenheiten, die du kennen solltest, bevor du dich entscheidest:
- Hörgeräte nicht namentlich in den AVB — offener Hilfsmittelbegriff; Leistungszusage vor Kauf beim Versicherer bestätigen lassen
- Bezugsweg-Bindung: Hilfsmittel über den Vertragspartner der Krankenkasse beziehen, sonst nur nach vorheriger Zusage
- Schwestertarif „Premium" (AGU) zahlt für Hörgeräte NICHT (leistet nur bei gelisteten schweren Erkrankungen)
Ein weiterer Punkt aus dem Bedingungswerk: Ziffer 1 der AVB enthält eine allgemeine Voraussetzung zur Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V — sonst greift eine 50-%-Begrenzung. Ob diese Voraussetzung auch den Hilfsmittel-Bezugsweg der Ziffer 1.5 erfasst, ist im Bedingungstext nicht eindeutig geregelt. Auch diesen Punkt klären wir im Angebotsprozess direkt mit dem Versicherer.
Was die PremiumPlus kostet
Für diesen Tarif liegt uns kein am Rechner verifizierter Beitrag vor — der Beitrag ist individuell und hängt unter anderem vom Eintrittsalter ab. Eine öffentliche Online-Abschlussstrecke haben wir nicht gefunden; die Produktseite des Versicherers sieht nur eine Beratungsanfrage vor.
Für dich heißt das: Beitrag individuell — wir erstellen dir ein Angebot. Als Versicherungsmakler holen wir den tagesaktuellen Beitrag für dein Profil ein, stellen ihn den Alternativen aus unserem Vergleich gegenüber und klären die offenen Bedingungsfragen gleich mit. Das kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts.
Für wen die PremiumPlus interessant ist
Interessant ist der Tarif für dich, wenn du eine ambulante Rundum-Ergänzung suchst und die Hilfsmittel-Leistung ohne bezifferten Deckel zu schätzen weißt — etwa weil eine beidohrige Versorgung mit hochwertigen Geräten absehbar ist, bei der feste 500- oder 600-EUR-Deckel schnell ausgeschöpft wären. Auch der Wartezeitverzicht und der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht sprechen für den Tarif.
Weniger gut passt er, wenn du maximale Planbarkeit willst: Wer eine Police sucht, in der „Hörgeräte" schwarz auf weiß mit Betrag und Rhythmus steht, ist bei Tarifen wie der NÜRNBERGER Sehen und Hören klarer aufgehoben. Und wer sein Hörgerät frei beim Wunsch-Akustiker außerhalb des Kassen-Vertragsnetzes kaufen will, muss die Bezugsweg-Bindung ernst nehmen. Mehr zur Produktkategorie liest du im Ratgeber zur ambulanten Zusatzversicherung.
PremiumPlus im Vergleich zu NÜRNBERGER, DKV und HanseMerkur
Die drei Kern-Tarife unseres Vergleichs arbeiten alle mit festen Deckeln — die PremiumPlus nicht. Eine faire Einordnung:
Die NÜRNBERGER Sehen und Hören erstattet Hörgeräte namentlich und beziffert: 100 % bis 800 € je Ohr alle 36 Monate, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit, ab 9,12 € monatlich (Stand 10.08.2026) — dafür mit Anfangsstaffel in den ersten zwei Jahren. Die DKV staffelt ihren Baustein Ambulant: Komfort 80 %, Premium 100 %, jeweils bis 600 EUR je Hörgerät, ab 10,44 € im Monat (Stand 10.08.2026). Die HanseMerkur zahlt im Tarif EVHS 100 % der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Kosten bis 500 EUR je 60 Monate, ab 7,90 € monatlich (Stand 10.08.2026).
Die PremiumPlus bietet als einziger dieser Tarife keinen bezifferten Deckel — trägt dafür aber die beschriebenen Unsicherheiten: Hörgeräte nicht namentlich genannt, Bezugsweg-Bindung, offene § 13-Frage. Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht; es zählt dein Versorgungsbedarf und wie viel vertragliche Klarheit du willst. Die vollständige Gegenüberstellung auf denselben Achsen findest du im Vergleich der Hörgeräte-Zusatzversicherungen.
Diese Tarife lohnen den Blick daneben
Krankenzusatz ist kein Geräteschutz
Die PremiumPlus beteiligt sich an der Anschaffung deines Hörgeräts — sie ist eine Krankenzusatzversicherung. Was danach im Alltag passiert, deckt sie nicht: Geht das Gerät verloren, wird es gestohlen oder fällt es ins Waschbecken, leistet kein Krankenzusatztarif. Dafür gibt es die Hörgeräteversicherung als Sachschutz ab rund 3 EUR im Monat. Beide Produkte ergänzen sich: Der Zusatztarif senkt den Kaufpreis, die Hörgeräteversicherung schützt das bezahlte Gerät danach.
Wir holen dir das PremiumPlus-Angebot ein
Beitrag für dein Alter, schriftliche Klärung der Hörgeräte-Leistung und der Bezugsweg-Frage, faire Gegenüberstellung mit den Alternativen — unverbindlich und kostenfrei über uns als Makler.
Unverbindliches Angebot anfordern →Was du zur Württembergischen PremiumPlus wissen solltest
Was leistet die Württembergische PremiumPlus für Hörgeräte?
Der Tarif AKU ersetzt 100 % der von der gesetzlichen Kasse nicht übernommenen Aufwendungen (Mehrkosten) für medizinisch notwendige Hilfsmittel — laut AVB Tarif AKU (Formular K114B), Stand 01.03.2019. Ein bezifferter Höchstbetrag und ein Ersatzrhythmus sind im Tarifteil nicht genannt. Hörgeräte werden allerdings nicht namentlich aufgeführt, sie fallen nur unter den offenen Hilfsmittelbegriff.
Steht „Hörgeräte" wörtlich in den Versicherungsbedingungen?
Nein. Die AVB sprechen nur allgemein von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, ohne Hörgeräte namentlich zu nennen. Deshalb solltest du dir die Leistung vor dem Kauf vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen. Genau diese Abklärung übernehmen wir für dich, bevor du dich bindest.
Gibt es einen Höchstbetrag für die Erstattung?
Im Tarifteil der AVB (Stand 01.03.2019) ist kein bezifferter Höchstbetrag und kein Ersatzrhythmus genannt — erstattet werden die von der GKV nicht übernommenen Mehrkosten zu 100 %. Das ist ungewöhnlich stark formuliert. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen und die konkrete Leistungszusage des Versicherers.
Was bedeutet die Bezugsweg-Bindung?
Die AVB verlangen, dass Hilfsmittel über den Vertragspartner der Krankenkasse bezogen werden. Kaufst du dein Hörgerät woanders, wird nur erstattet, wenn die Beschaffung im Einvernehmen mit dem Versicherer erfolgt oder vorher eine schriftliche Leistungszusage vorliegt. Kläre den Bezugsweg also unbedingt, bevor du bestellst.
Gibt es eine Wartezeit oder Gesundheitsprüfung mit Kündigungsrisiko?
Die AVB sagen wörtlich: „Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht; Wartezeiten bestehen nicht." Der Schutz gilt also ohne Wartezeit, und der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen. Zu Gesundheitsfragen beim Abschluss ist in unserer Quelle nichts dokumentiert — das klären wir im Angebot.
Was kostet die PremiumPlus im Monat?
Für diesen Tarif liegt uns kein am Rechner verifizierter Beitrag vor — der Beitrag ist individuell und hängt unter anderem vom Eintrittsalter ab. Wir erstellen dir ein unverbindliches Angebot mit dem tagesaktuellen Beitrag für dein Profil.
Reicht auch der günstigere Schwestertarif Premium (AGU)?
Für Hörgeräte: nein. Der Tarif Premium (AGU) leistet nur, wenn nach Versicherungsbeginn erstmals eine der abschließend gelisteten schweren Erkrankungen diagnostiziert wird — etwa Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs. Schwerhörigkeit gehört nicht dazu. Für den typischen Hörgeräte-Kunden zahlt AGU deshalb nichts.
Kann ich die PremiumPlus online abschließen?
Eine öffentliche Online-Abschlussstrecke haben wir für diesen Tarif nicht gefunden — die Produktseite sieht nur eine Beratungsanfrage vor. Als Versicherungsmakler holen wir das Angebot für dich ein, klären die offenen Punkte mit dem Versicherer und begleiten den Abschluss.
Wie schlägt sich der Tarif gegen NÜRNBERGER, DKV und HanseMerkur?
Die drei Kern-Tarife unseres Vergleichs arbeiten mit festen Deckeln: NÜRNBERGER 100 % bis 800 Euro je Ohr alle 36 Monate, DKV 80 bis 100 % bis 600 Euro je Hörgerät, HanseMerkur 100 % nach GKV-Vorleistung bis 500 Euro je 60 Monate. Die PremiumPlus nennt keinen bezifferten Deckel — dafür sind Hörgeräte nicht namentlich genannt und es gilt die Bezugsweg-Bindung. Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht.
Ersetzt die PremiumPlus eine Hörgeräteversicherung?
Nein. Die PremiumPlus ist eine Krankenzusatzversicherung und beteiligt sich an der Anschaffung. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nach dem Kauf deckt nur eine Hörgeräteversicherung ab, die es ab rund 3 Euro im Monat gibt. Beide Produkte ergänzen sich.