Hörgeräteversicherung

2.000 EUR pro Ohr.Die Kasse zahlt 800.

Reparatur nach Sturz, Verlust, Diebstahl, Akku-Schaden, alles, was die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Ab 3 EUR im Monat. Mit konkreter Erstattung, nicht mit Versprechen.

3 Anbieter · Vergleich + Direktabschluss·Du-Ansprache · §34d-Makler
01 · OHRPASSSTÜCK02 · MIKROFON03 · PROGRAMMTASTE04 · AKKU-DECKEL
Grundlagen

Was ist eine Hörgeräteversicherung?

Eine Hörgeräteversicherung ist eine spezielle Geräteversicherung für Hörsysteme. Sie springt ein, wenn dein Hörgerät verloren geht, gestohlen wird oder kaputtgeht, also genau bei den Risiken, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Du zahlst einen kleinen Monatsbeitrag und bekommst im Schadensfall eine Reparatur oder ein Ersatzgerät.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Kassenzuschuss: Die Krankenkasse beteiligt sich nur an der Anschaffung und erst wieder nach Ablauf des Versorgungszyklus. Sie ersetzt kein verlorenes oder zerbrochenes Gerät. Auch die Hausratversicherung greift meist nur bei Einbruchdiebstahl zu Hause und deckt Verlust unterwegs nicht. Die Hörgeräteversicherung ist genau auf die typischen Schadenssituationen zugeschnitten.

Kurz gesagt: Die Kasse hilft beim Kauf, die Hörgeräteversicherung schützt das Gerät im Alltag, gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung.
Worum es geht

Was ein Hörgerät kostet und was die Krankenkasse zahlt

Ein modernes Hörgerät kostet zwischen 1.500 und 3.500 EUR pro Ohr. Premium-Geräte mit Bluetooth-Anbindung und automatischer Geräuschanpassung liegen darüber, bei beidohriger Versorgung verdoppelt sich der Betrag.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr. Die Differenz, oft mehrere tausend Euro, trägst du selbst.

Bei Verlust, Sturz oder Wasserschaden ohne Versicherung fallen die Wiederbeschaffungskosten erneut an. Einen neuen Festbetrag gibt es frühestens nach 6 Jahren.

Eine Hörgeräteversicherung schließt diese Lücke gegen einen monatlichen Beitrag im einstelligen Bereich.

Hintergrund

Der Versorgungszyklus: warum sechs Jahre wichtig sind

Die Krankenkasse zahlt den Festbetrag nicht beliebig oft. Üblich ist ein Versorgungszyklus von rund sechs Jahren. Erst danach besteht wieder Anspruch auf einen Zuschuss für ein neues Gerät, sofern medizinisch begründet.

Verlierst du dein Hörgerät im zweiten Jahr oder fällt es ins Wasser, springt die Kasse also nicht ein. Du müsstest die Wiederbeschaffung vollständig selbst zahlen oder jahrelang ohne passendes Gerät auskommen. Die Versicherung überbrückt genau diese Lücke und stellt im Schadensfall schnell Ersatz bereit.

Was die Versicherung leistet

Was eine Hörgeräteversicherung abdeckt

Je nach Tarif und Anbieter sind die folgenden Leistungen abgedeckt. Die genauen Bedingungen findest du in den Tarifdetails.

  • Verlust und Diebstahl Wiederbeschaffung oder Ersatzgerät, in der Regel weltweit. Bei Diebstahl ist oft eine Anzeige nötig.
  • Sturz-, Wasser- und Bedienschäden Reparatur in autorisierter Werkstatt, auch bei selbst verschuldeten Unfällen im Alltag.
  • Defekte nach der Herstellergarantie Schutz greift, wenn die Garantie ausgelaufen ist.
  • Ersatzgerät bei Totalschaden ohne erneute Wartezeit auf den Kassen-Festbetrag.
  • Weltweiter Schutz auch auf Reisen, ohne Begrenzung auf Deutschland.
Grenzen

Was nicht versichert ist

Damit du keine falschen Erwartungen hast, hier die typischen Ausschlüsse, die branchenweit Standard sind:

  • Bereits vorhandene Schäden bei Vertragsabschluss
  • Normale Abnutzung, etwa der Ohrpassstücke oder Schläuche
  • Schleichende Defekte ohne erkennbares Schadensereignis
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, je nach Tarif eingeschränkt
  • Verbrauchsmaterial wie Batterien

Welche Ausschlüsse genau gelten, steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Eine ehrliche Einschätzung

Wann sich der Schutz lohnt und wann nicht

Eine Hörgeräteversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn dein Gerät mehr als rund 800 EUR Eigenanteil gekostet hat und du es täglich trägst, beim Sport, beim Schwimmen mit wasserfestem Modell, im Beruf mit häufigem Außeneinsatz.

Auch für Kinder und Jugendliche ist der Schutz oft sinnvoll, weil Geräte hier schneller verloren gehen. Wenn du dagegen ein Festbetragsgerät ohne nennenswerten Eigenanteil hast, ist die Versicherung wirtschaftlich oft nicht nötig: Die Kasse stellt alle sechs Jahre ein neues Festbetragsgerät.

Unsicher, ob sich der Schutz für dich lohnt?Tarife vergleichen →
Kosten

Was die Versicherung kostet

ab 3 €pro Monat, Basisschutz
3–8 €typische Spanne je nach Gerätewert
0 €Selbstbeteiligung bei vielen Tarifen

Der Beitrag richtet sich nach dem Wert des Hörgeräts, dem Alter des Geräts und dem gewählten Schutzumfang. Wichtig ist nicht nur der Preis, sondern das Verhältnis zur Leistung: Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung und mit Neuwertersatz ist im Schadensfall meist die bessere Wahl.

Anbieter im Vergleich

Hörgeräteversicherung: Drei Anbieter im Vergleich

Beiträge können je nach Hörgerät-Modell, Alter und Schutzumfang variieren. Den genauen Preis berechnet jeder Anbieter individuell.

Tarif-Vergleich
Komplettschutz Wertgarantie ab 3,50 € /Monat
Empfehlung GVO ab 3,00 € /Monat
InsurTech Alteos ab 4,90 € /Monat
Selbstbeteiligung keine keine keine
Verlust ab Premium
Wasser ab Premium
Bruch
Diebstahl
Weltweit
Abschließbar bis 24 Monate 24 Monate 6 Monate
Direktabschluss ja, über uns ja, über uns in Vorbereitung
Über GVO absichern Alteos-Direktabschluss in Vorbereitung Details
So funktioniert es

In drei Schritten zum passenden Tarif

01

Tarife vergleichen

GVO, Wertgarantie und Alteos im direkten Vergleich, Preis und Leistung auf einen Blick.

02

Anbieter wählen

Beim gewünschten Anbieter den Rechner öffnen, Hörgerät-Modell und Schutzumfang eingeben.

03

Online abschließen

Direkter Abschluss über unseren Partner-Link. Wir bleiben dein Ansprechpartner im Schadensfall.

Im Ernstfall

Schadensfall: Schritt für Schritt

  1. Schaden dokumentieren. Fotos machen, bei Diebstahl oder Verlust zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei aufgeben.
  2. Versicherung melden. Den Schaden zeitnah über uns oder direkt beim Anbieter melden, mit allen Belegen.
  3. Prüfung und Entscheidung. Der Versicherer prüft den Fall und entscheidet über Reparatur oder Ersatz.
  4. Reparatur oder Ersatzgerät. Reparatur in der Fachwerkstatt oder ein neues Gerät, je nach Schaden und Tarif.
  5. Wir begleiten dich. Bei Rückfragen oder Problemen bleiben wir als Makler an deiner Seite.
Vor dem Abschluss

Worauf du beim Tarif achten solltest

Die Tarife unterscheiden sich nicht nur im Preis. Diese Punkte machen im Schadensfall den Unterschied:

  • Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, und wie hoch ist sie?
  • Sind Verlust und Diebstahl eingeschlossen, nicht nur Defekte?
  • Gibt es eine Wartezeit oder ein Höchstalter fürs Gerät?
  • Wird der Neuwert ersetzt oder nur der Zeitwert?
  • Gilt der Schutz weltweit und auch bei selbst verschuldeten Schäden?
  • Wie schnell gibt es im Totalschaden ein Ersatzgerät?
Diese Punkte zeigt unser Vergleich auf einen Blick.Zum Anbieter-Vergleich →
Klartext

Mythen-Check: was wirklich stimmt

„Die Krankenkasse zahlt doch alles."
Die Kasse zahlt nur den Festbetrag zur Anschaffung und erst wieder nach rund sechs Jahren. Verlust, Sturz oder Wasserschaden trägst du selbst.
„Mein Hörgerät ist über die Hausrat versichert."
Die Hausrat greift meist nur bei Einbruchdiebstahl zu Hause und oft mit Abzügen. Verlust unterwegs oder ein Sturzschaden sind in der Regel nicht gedeckt.
„Das lohnt sich bei den paar Euro Beitrag nie."
Ein Ersatzgerät kostet schnell mehrere Tausend Euro. Schon ein einziger Schadensfall übersteigt die Beiträge vieler Jahre.
„Ältere Geräte kann man nicht mehr versichern."
Viele Tarife versichern Geräte bis 12 oder 24 Monate nach Kauf. Es lohnt sich, das Höchstalter zu prüfen, statt es pauschal anzunehmen.
Begriffe

Kleines Glossar zur Hörgeräteversicherung

Festbetrag
Pauschaler Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Anschaffung eines Hörgeräts, aktuell rund 685 EUR pro Ohr.
Versorgungszyklus
Zeitraum, nach dem die Kasse erneut einen Festbetrag zahlt, in der Regel sechs Jahre.
Eigenanteil
Differenz zwischen Gerätepreis und Kassenzuschuss, die du selbst trägst.
Selbstbeteiligung
Betrag, den du im Schadensfall selbst zahlst, bevor die Versicherung greift. Viele Tarife verzichten darauf.
Neuwertersatz
Erstattung der Kosten für ein gleichwertiges neues Gerät, ohne Abzug für Wertverlust.
Häufig gestellte Fragen

Was du zur Hörgeräteversicherung wissen solltest

Brauche ich eine Hörgeräteversicherung?

Nein, eine Hörgeräteversicherung ist freiwillig. Sie ist sinnvoll, wenn dein Hörgerät mehr als 500 EUR Eigenanteil gekostet hat oder wenn die gesetzliche Kasse nur einen kleinen Teil getragen hat. Bei Verlust oder Bruch ohne Versicherung trägst du die kompletten Wiederbeschaffungskosten selbst.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Hörgeräte?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festbetrag, aktuell rund 685 EUR pro Hörgerät bei mittelgradiger Schwerhörigkeit. Höherwertige Geräte kosten oft 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr, die Differenz trägst du selbst.

Was kostet eine Hörgeräteversicherung im Monat?

Je nach Anbieter und Gerätewert liegt der Beitrag meist zwischen 3 und 8 EUR im Monat. Teurere Premium-Geräte kosten etwas mehr im Schutz, weil im Schadensfall auch ein höherer Wert ersetzt wird.

Was ist im Schadensfall versichert?

Je nach Tarif: Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch Sturz oder Wasser, verschleißbedingte Defekte nach Garantieablauf. Reparatur in autorisierter Werkstatt oder Ersatzgerät bei Totalschaden. Die genauen Leistungen unterscheiden sich pro Anbieter.

Zahlt die Versicherung auch bei Verlust?

Bei den meisten Tarifen ja: Verlust und Diebstahl sind abgedeckt, du erhältst ein Ersatzgerät oder die Wiederbeschaffungskosten. Prüfe, ob ein Selbstbehalt vereinbart ist und ob bei Diebstahl eine polizeiliche Anzeige verlangt wird.

Gibt es eine Wartezeit?

Ob und wie lange eine Wartezeit gilt, hängt vom Tarif ab. Die genaue Regelung steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Vorerkrankungen oder bereits bestehende Schäden sind nicht versicherbar.

Kann ich auch ältere Hörgeräte versichern?

Bei den meisten Anbietern bis zu einem Höchstalter, oft 12 bis 24 Monate ab Kauf, teils länger. Ein Nachweis über den Kaufbeleg ist erforderlich. Genaue Altersgrenzen findest du in den Tarifdetails.

Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?

Das ist ein wichtiger Unterschied: Manche Tarife ersetzen den Neuwert (Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Geräts), andere nur den Zeitwert abzüglich Wertverlust. Für ein neueres, teures Gerät ist Neuwertersatz deutlich besser.

Was bedeutet Eigenanteil oder Selbstbeteiligung?

Den Anteil, den du im Schadensfall selbst trägst, bevor die Versicherung greift. Viele Tarife kommen ohne Selbstbeteiligung aus, andere verlangen einen festen Betrag pro Schadensfall.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

In der Regel ja, die gängigen Tarife gelten weltweit. So bist du auch auf Reisen abgesichert. Die genaue Geltung steht in den Bedingungen.

Brauche ich die Versicherung bei einem Kassengerät?

Wenn du ein zuzahlungsfreies Festbetragsgerät ohne nennenswerten Eigenanteil trägst, ist der Schutz wirtschaftlich oft nicht nötig. Lohnenswert wird er vor allem ab einem spürbaren Eigenanteil.

Wie schließe ich ab und wer hilft im Schadensfall?

Du vergleichst die Tarife, öffnest beim passenden Anbieter den Rechner und schließt direkt online ab. Wir als Versicherungsmakler bleiben dein Ansprechpartner, auch im Schadensfall.

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Kein Sprachbot, kein Ticket-Filter

Wenn du anrufst, erreichst du einen Menschen. Wenn du schreibst, antwortet ein Mensch. Keine KI als Erstkontakt.

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Marktüberblick statt Eigentarif-Logik

Wir zeigen drei Anbieter im Vergleich und sagen, welcher zu welchem Profil passt. Keine versteckte Eigenpräferenz.