Antworten zu Hörgeräten, Versicherung und unserer Arbeit
Die häufigsten Fragen rund um Hörgeräteversicherung, Hörgeräte und unsere Arbeit als Versicherungsmakler, kurz und ehrlich beantwortet, jeweils mit Link zur ausführlichen Seite. Findest du deine Frage nicht? Schreib uns.
Hörgeräteversicherung – Grundlagen
Was kostet eine Hörgeräteversicherung?
Der Beitrag startet bei etwa 3 EUR im Monat und richtet sich nach Anbieter, Tarif und Gerätewert. Höherwertige Geräte und ein größerer Leistungsumfang kosten entsprechend mehr.
Was ist über eine Hörgeräteversicherung abgedeckt?
Je nach Tarif sind Sturz- und Fallschäden, Bedienungsfehler, Bruch und Feuchtigkeit sowie Diebstahl und Verlust abgesichert. Welche Gefahren genau eingeschlossen sind, steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Für wen lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?
Das hängt vor allem vom Gerätewert und deinem Eigenanteil ab. Je teurer dein Gerät und je höher der selbst gezahlte Anteil, desto eher rechnet sich der Schutz. Bei einem zuzahlungsfreien Kassengerät ist der Bedarf geringer.
Zahlt die Versicherung auch bei Verlust und Diebstahl?
Bei den meisten Tarifen ja. Verlust und Diebstahl sind ein zentraler Grund für den Schutz, weil die Krankenkasse hier nicht erneut einspringt. Die genauen Bedingungen, etwa Nachweise oder eine Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif.
Gibt es eine Wartezeit oder eine Selbstbeteiligung?
Beides hängt vom Tarif ab. Manche Tarife kommen ganz ohne Selbstbeteiligung aus, andere setzen einen kleinen Eigenanteil pro Schaden an. Ob eine Wartezeit gilt, steht in den Versicherungsbedingungen.
Kann ich ein älteres Hörgerät noch versichern?
Ja, solange das Gerät ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreitet, bei unserem Hauptpartner GVO sind das 24 Monate ab Kaufdatum, und es technisch einwandfrei ist. Den Kaufbeleg solltest du aufbewahren.
Reicht nicht meine Hausratversicherung?
Nur eingeschränkt. Die Hausrat greift meist nur in der Wohnung und nur bei benannten Gefahren wie Einbruch oder Feuer, ersetzt oft nur den Zeitwert und nicht den Verlust unterwegs. Genau diese Lücke schließt eine Hörgeräteversicherung.
Anbieter & Tarife
Worin unterscheiden sich GVO, Wertgarantie und Alteos?
Vor allem in Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Neuwert- oder Zeitwerterstattung und Beitrag. Welcher Anbieter zu dir passt, hängt von Gerätewert und gewünschtem Schutz ab, nicht allein vom Preis.
GVO oder Wertgarantie, was ist besser?
Es gibt kein pauschales Besser. Beide decken die Kernrisiken ab und unterscheiden sich in Details wie Selbstbeteiligung, Erstattungsart und Beitrag. Ein direkter Kopf-an-Kopf-Vergleich hilft bei der Entscheidung.
Gibt es einen offiziellen Testsieger?
Einen pauschalen Testsieger gibt es nicht. Entscheidend ist der Tarif, der zu deinem Gerät und deinem Bedarf passt. Wichtiger als ein Siegel sind die konkreten Leistungen.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Das hängt vom Tarif ab. Eine Neuwerterstattung ist im Schadensfall klar vorteilhafter, weil du ein gleichwertiges neues Gerät bekommst, statt nur den abgeschriebenen Zeitwert.
Krankenkasse & Kosten
Was zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?
Einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Gerät bei entsprechender Schwerhörigkeit. Damit sind zuzahlungsfreie Geräte möglich, du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR pro Gerät.
Was kostet ein Hörgerät?
Die Spanne reicht vom zuzahlungsfreien Kassengerät bis zu rund 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr für höherwertige Modelle. Den Unterschied machen Ausstattung, Bauform und Akustiker.
Was bedeutet zuzahlungsfreies Kassengerät oder Nulltarif?
Es gibt Geräte, die der Akustiker zum Festbetrag der Kasse anbietet. Dann zahlst du außer der gesetzlichen Zuzahlung von 10 EUR pro Gerät nichts. Erst höherwertige Geräte kosten einen Eigenanteil.
Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Gerät?
In der Regel alle sechs Jahre. So lange rechnet die Kasse mit einem Versorgungszyklus, bevor sie erneut einen Festbetrag leistet. Geht das Gerät vorher verloren oder kaputt, springt sie nicht ein.
Hörgeräte & Praxis
Welche Hörgeräte-Bauformen gibt es?
Die gängigsten sind Hinter-dem-Ohr (HdO), Ex-Hörer-Geräte (RIC) und Im-Ohr-Geräte (IdO bis IIC). Daneben gibt es Knochenleitungsgeräte und Cochlea-Implantate. Welche Bauform passt, hängt von Hörverlust und Alltag ab.
Kann ich Hörgeräte kostenlos testen?
Ja. Das Probetragen beim Akustiker ist Standard: Du trägst moderne Geräte einige Wochen unverbindlich im Alltag, bevor du dich entscheidest. Eine Kaufpflicht entsteht nicht.
Wo bekomme ich Hörgeräte?
Beim Akustiker vor Ort, bei einer Akustiker-Kette oder digital über Online-Anbieter mit Anpassung bei einem Akustiker in deiner Nähe. Welcher Weg passt, hängt von Beratungsbedarf und Vorlieben ab.
Wie lange hält ein Hörgerät?
Technisch meist fünf bis sechs Jahre. Auch der Versorgungszyklus der Krankenkasse liegt bei rund sechs Jahren, bevor es wieder einen Festbetrag gibt.
Was tun, wenn ich mein Hörgerät verliere?
Zuerst gründlich suchen, dann den Verlust zeitnah melden. Eine Hörgeräteversicherung mit Verlustschutz erstattet je nach Tarif den Ersatz, abzüglich Leistungen Dritter und einer eventuellen Selbstbeteiligung.
Was muss ich im Schadensfall tun?
Schaden dokumentieren, zeitnah melden und die nötigen Nachweise bereithalten, etwa Kaufbeleg und bei Diebstahl die Polizei-Anzeige. Wir begleiten dich durch die Abwicklung.
Versicherungsmakler & vD versicherDich
Was ist ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler steht im Auftrag des Kunden, nicht eines einzelnen Versicherers. Er berät anbieterunabhängig, sucht den passenden Tarif aus dem Markt und betreut dich auch nach Abschluss, etwa im Schadensfall.
Was kostet mich die Beratung über euch?
Nichts zusätzlich. Wir werden für unsere Vermittlung auf Provisions- bzw. Courtagebasis vom Versicherer vergütet, und diese ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Du zahlst denselben Beitrag wie bei einem Direktabschluss.
Seid ihr unabhängig, beeinflusst die Provision das Ranking?
Nein. Unsere Tarife sind nach Preis und Leistung sortiert, die Höhe einer Provision hat keinen Einfluss auf das Listing oder die Empfehlung. Maßgeblich ist, was für dich passt.
Seid ihr als Vermittler zugelassen und registriert?
Ja. Die vD versicherDich GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-C5U4-8LL3C-19 eingetragen.
Was ist die Erstinformation?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Information nach § 15 VersVermV, die wir dir vor einem Abschluss zur Verfügung stellen. Sie nennt unter anderem unseren Vermittlerstatus, die Registrierung und die Art der Vergütung.
Helft ihr auch im Schadensfall?
Ja. Du meldest den Schaden bei uns, und wir begleiten die Abwicklung in deinem Interesse, von der Meldung bis zur Erstattung oder zum Ersatzgerät.