Concordia Sehen + Hören: 80 % vom Eigenanteil — ohne Höchstbetrag
Der Baustein Sehen + Hören (Tarif AZSH) erstattet nach Kassen-Vorleistung 80 % deines verbleibenden Eigenanteils am Hörgerät — laut offizieller Broschüre ohne Höchstbetrag. Die stärkste dokumentierte Hörgeräte-Leistung in unserer Marktübersicht. Als Makler erstellen wir dir ein unverbindliches Angebot.
Welche Lücke der Baustein Sehen + Hören schließt
Der Baustein Sehen + Hören ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung der Concordia Krankenversicherungs-AG. Sie setzt bei der Anschaffung an: Die gesetzliche Kasse zahlt für ein Hörgerät nur einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr — und das im Regelfall erst wieder nach einem Versorgungszyklus von etwa sechs Jahren. Moderne Geräte kosten aber 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr. Die Differenz ist dein Eigenanteil.
Genau an diesem Eigenanteil beteiligt sich der Tarif AZSH — nicht mit einem festen Euro-Betrag, sondern prozentual. Wie Festbetrag und Eigenanteil zustande kommen, liest du in den Ratgebern zur Krankenkassen-Erstattung und zu den Hörgeräte-Kosten.
80 % ohne Höchstbetrag — so funktioniert die Erstattung
Die Leistungsregel, verifiziert an offizieller Broschüre und Produktseite (Stand 10.08.2026): Hörgeräte/Hörhilfen inkl. Otoplastik: nach GKV-Vorleistung 80 % des verbleibenden Kostenanteils ohne Höchstbetrag (Broschüre KV-8806-2023-01: „unbegrenzt"); ohne GKV-Vorleistung 80 % bis 1.000 € je Ohr alle 3 Jahre (Produktseite). Als Einzelbaustein abschließbar.
So wirkt das in der Praxis, gerechnet mit den typischen Gerätepreisen: Bei einem Gerät für 2.500 EUR bleibt nach dem Kassen-Festbetrag von rund 685 EUR ein Eigenanteil von etwa 1.815 EUR — die Concordia erstattet davon 80 %, also rund 1.452 EUR, bei dir bleiben etwa 363 EUR. Beim Premium-Gerät für 3.500 EUR übernimmt der Tarif von rund 2.815 EUR Eigenanteil etwa 2.252 EUR. Ihre Stärke spielt die prozentuale Logik damit gerade bei teuren und beidohrigen Versorgungen aus.
| Merkmal | Regelung im Tarif AZSH |
|---|---|
| Hörgeräte mit GKV-Vorleistung | 80 % des verbleibenden Eigenanteils, ohne Höchstbetrag (Broschüre: „unbegrenzt") |
| Hörgeräte ohne GKV-Vorleistung | 80 % der Kosten bis 1.000 € je Ohr, alle 3 Jahre |
| Otoplastik (Ohrpassstück) | mitversichert |
| Wartezeit | allgemeine Wartezeit 3 Monate (AVB § 3 MB/KK 2013); entfällt bei Unfällen |
| Abschluss | als Einzelbaustein möglich, kein Paketzwang |
Alle Leistungsangaben laut offizieller Concordia-Broschüre KV-8806-2023-01, AVB (Fassung KVu-400, Stand 2024) und Produktseite, verifiziert am 10.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Tarifbedingungen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Was der Baustein Sehen + Hören kostet
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Aus der offiziellen Broschüre (Stand 01/2023) sind zwei Beispielwerte dokumentiert:
| Eintrittsalter | Monatsbeitrag | Quelle |
|---|---|---|
| 30–39 Jahre | 11,29 € | Broschüre, Stand 01/2023 |
| 50–59 Jahre | 23,03 € | Broschüre, Stand 01/2023 |
Achtung, älterer Stand: Diese Werte stammen aus der Broschüre von Anfang 2023 und können sich geändert haben. Deinen aktuellen Beitrag prüfen wir vor dem Angebot — der Beitrag ist individuell, wir erstellen dir ein Angebot.
Die dokumentierten Beispielbeiträge liegen in der Größenordnung der anderen Krankenzusatztarife mit Hörgeräte-Leistung — hier allerdings für eine prozentuale statt gedeckelte Erstattung.
Was du vor dem Abschluss wissen solltest
Drei Punkte aus unserer Recherche, die du kennen solltest — der erste ist die Stärke des Tarifs, die beiden anderen sind seine Feinheiten:
- Stärkste dokumentierte Hörgeräte-Leistung der Recherche: 80 % des Eigenanteils unbegrenzt (nach GKV-Vorleistung)
- Sehhilfen 100 % bis 350 € je 2 Jahre; LASIK erst nach 24 Monaten Wartezeit
- Bei älteren Verträgen kann der Leistungsumfang abweichen (Hinweis der Produktseite)
Fair eingeordnet: „Unbegrenzt" heißt nicht „alles bezahlt". Die 20 % Eigenbeteiligung bleiben bei jedem Gerätepreis bestehen, und in den ersten drei Monaten leistet der Tarif wegen der allgemeinen Wartezeit noch nicht. Bestandskunden mit älterem Vertrag sollten den Umfang nicht von dieser Seite ableiten, sondern die eigenen Unterlagen prüfen.
Neben dem Hören deckt der Baustein auch das Sehen ab: Sehhilfen zu 100 % bis 350 EUR innerhalb von zwei Jahren; Sehschärfenkorrekturen (LASIK/LASEK/Kunstlinsen) erstmals nach 24 Monaten Wartezeit, zweimal während der Vertragslaufzeit mit bis zu 1.500 EUR für beide Augen. Für Brillenträger arbeitet der Beitrag damit doppelt.
Für wen sich der Tarif AZSH lohnt — und für wen weniger
Der Baustein Sehen + Hören passt besonders gut, wenn:
- du eine höherwertige oder beidohrige Versorgung planst — die prozentuale Erstattung ohne Deckel wirkt umso stärker, je teurer die Geräte sind
- deine nächste Versorgung noch mindestens drei Monate entfernt ist, sodass die Wartezeit verstreicht, bevor du Leistungen brauchst
- du zusätzlich Brille oder Kontaktlinsen trägst und die Sehhilfen-Erstattung mitnimmst
- du einen Einzelbaustein ohne Paketzwang suchst
Weniger geeignet ist der Tarif, wenn das neue Hörgerät unmittelbar ansteht (Wartezeit) oder du gar keinen Selbstbehalt tragen willst — dann lohnt der Blick auf die anderen Tarife im Vergleich.
Sehen + Hören im Vergleich zu NÜRNBERGER, DKV und HanseMerkur
In unserem Kern-Vergleich stehen drei Krankenzusatztarife mit Hörgeräte-Leistung. So ordnet sich die Concordia ein (Kern-Tarife Stand 10.08.2026):
Die NÜRNBERGER Sehen und Hören erstattet 100 % bis 800 € je Ohr alle 36 Monate — ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit, dafür mit Anfangsstaffel (100 € in den ersten 12 Monaten, 200 € in den ersten 24 Monaten (Flyer)), ab ab 9,12 € im Monat. Die DKV deckt im Baustein Ambulant je nach Stufe 80–100 % bis 600 EUR je Hörgerät ab (Komfort altersunabhängig 10,44 €), die Stufe Basis leistet nicht für Hörgeräte. Die HanseMerkur erstattet im Tarif EVHS 100 % nach GKV-Vorleistung bis 500 EUR innerhalb von 60 Monaten (ab ab 7,90 €); ohne nachgewiesene Kassen-Vorleistung besteht dort kein Anspruch.
Die Concordia unterscheidet sich strukturell: kein Euro-Deckel, sondern eine feste Quote von 80 % des Eigenanteils — bei teuren Versorgungen rechnerisch mehr, als die gedeckelten Tarife leisten können. Dafür verlangt sie drei Monate Wartezeit und beteiligt dich immer mit 20 %. Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht — es zählt, was zu Alter, Versorgungsbedarf und Zeithorizont passt. Die vollständige Gegenüberstellung findest du im Vergleich der Hörgeräte-Zusatzversicherungen.
Diese Tarife leisten ebenfalls für Hörgeräte
Krankenzusatz ist kein Geräteschutz
Der Baustein Sehen + Hören beteiligt sich an der Anschaffung deines Hörgeräts — er ist eine Krankenzusatzversicherung. Was danach im Alltag passiert, deckt er nicht: Geht das Gerät verloren, wird es gestohlen oder fällt es ins Waschbecken, leistet kein Krankenzusatztarif. Dafür gibt es die Hörgeräteversicherung als Sachschutz ab rund 3 EUR im Monat. Beide Produkte ergänzen sich: Der Zusatztarif senkt den Kaufpreis, die Geräteversicherung schützt das bezahlte Gerät danach. Mehr zur Produktkategorie liest du im Ratgeber zur ambulanten Zusatzversicherung.
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Was leistet der Concordia-Baustein Sehen + Hören für Hörgeräte?
Der Tarif AZSH erstattet nach Vorleistung deiner Krankenkasse 80 % des verbleibenden Eigenanteils — laut offizieller Broschüre KV-8806-2023-01 ohne Höchstbetrag. Mitversichert ist auch die Otoplastik, also das individuell angepasste Ohrpassstück. Ohne Kassen-Vorleistung gelten 80 % bis 1.000 EUR je Ohr alle 3 Jahre.
Was heißt „80 % unbegrenzt" konkret?
Es gibt keinen Euro-Deckel: Auch bei einem Premium-Gerät für 3.500 EUR pro Ohr übernimmt der Tarif 80 % des Eigenanteils, der nach dem Kassen-Festbetrag bleibt. Die übrigen 20 % trägst du immer selbst — der Selbstbehalt wächst also mit dem Gerätepreis mit, ein fester Höchstbetrag fehlt aber.
Muss meine Krankenkasse vorleisten?
Nein, der Tarif leistet auch ohne Kassen-Vorleistung — dann aber nur 80 % bis 1.000 EUR je Ohr alle 3 Jahre. Die unbegrenzte 80-%-Erstattung gibt es nur nach GKV-Vorleistung. Den Kassen-Festbetrag solltest du deshalb immer mitnehmen.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja. Es gilt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten (AVB, § 3 MB/KK 2013); bei Unfällen entfällt sie. Für Sehschärfenkorrekturen wie LASIK gilt abweichend eine Wartezeit von 24 Monaten.
Was kostet der Baustein AZSH im Monat?
Die Broschüre (Stand 01/2023) nennt zum Beispiel 11,29 EUR im Monat für 30- bis 39-Jährige und 23,03 EUR für 50- bis 59-Jährige. Diese Werte sind älteren Stands und können sich geändert haben — deinen aktuellen Beitrag prüfen wir und schicken dir ein unverbindliches Angebot.
Zahlt der Tarif auch für Brille und Augenlasern?
Ja. Sehhilfen werden zu 100 % bis 350 EUR innerhalb von zwei Jahren erstattet. Sehschärfenkorrekturen (LASIK/LASEK/Kunstlinsen) sind erstmals nach 24 Monaten Wartezeit versichert, zweimal während der Vertragslaufzeit mit bis zu 1.500 EUR für beide Augen.
Gilt der beschriebene Umfang auch für ältere Concordia-Verträge?
Nicht unbedingt. Die Concordia weist selbst darauf hin, dass der Leistungsumfang bei älteren Verträgen abweichen kann. Wenn du den Baustein schon länger hast, prüfe deine Vertragsunterlagen — oder lass uns den Stand deines Vertrags checken.
Wie schließe ich den Tarif ab?
Über uns als Versicherungsmakler: Du schickst uns über die Kontaktseite dein Alter und deinen Versorgungsbedarf, wir prüfen aktuellen Beitrag und Bedingungen und melden uns mit einem unverbindlichen Angebot — ohne Mehrkosten für dich.
Ersetzt der Baustein eine Hörgeräteversicherung?
Nein. Der Baustein Sehen + Hören ist eine Krankenzusatzversicherung und beteiligt sich an der Anschaffung. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nach dem Kauf deckt nur eine Hörgeräteversicherung ab, die es ab rund 3 EUR im Monat gibt. Beide Produkte ergänzen sich.