Krankenzusatz · NÜRNBERGER

NÜRNBERGER Sehen und Hören: 800 € je Ohr für dein Hörgerät

Die Krankenzusatzversicherung Sehen und Hören (Tarif SuH) erstattet Hörgeräte zu 100 % bis 800 EUR je Ohr alle 36 Monate — die höchste Erstattung je Ohr in unserem Vergleich. Ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit, ab 9,12 € im Monat (Stand 10.08.2026).

Über den Tarif

Was die Sehen und Hören ist und welche Lücke sie schließt

Die Sehen und Hören ist eine ambulante Krankenzusatzversicherung der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG. Sie setzt dort an, wo die gesetzliche Kasse aufhört: bei der Anschaffung. Die GKV zahlt für ein Hörgerät nur einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr, und das in der Regel erst wieder nach einem Versorgungszyklus von etwa sechs Jahren. Moderne Geräte kosten aber 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr. Die Differenz trägst du als Eigenanteil selbst.

~685 €Kassen-Festbetrag pro Ohr
1.500–3.500 €Gerätepreis pro Ohr je nach Modell
800 €SuH-Erstattung je Ohr alle 36 Monate

Genau diesen Eigenanteil bezuschusst der Tarif SuH — mit dem höchsten Betrag je Ohr in unserem Vergleich. Wie Festbetrag und Eigenanteil zustande kommen, liest du in den Ratgebern zur Krankenkassen-Erstattung und zu den Hörgeräte-Kosten.

Kurz gesagt: Die Kasse zahlt den Festbetrag, die Sehen und Hören legt bis zu 800 EUR je Ohr obendrauf — alle 36 Monate, ohne Gesundheitsfragen.
Hörgeräte-Leistung

800 EUR je Ohr alle 36 Monate — und die Anfangsstaffel

Für Hörgeräte erstattet der Tarif laut Produktflyer 100 % der Kosten, bis 800 EUR je Ohr alle 36 Monate. Bei beidohriger Versorgung sind das bis zu 1.600 EUR je Versorgungsrunde. Da der Anspruch alle 36 Monate neu entsteht, kann der Tarif auch eine frühere Neuversorgung bezuschussen, für die es von der Kasse noch keinen neuen Festbetrag gäbe.

So wirkt die Leistung in der Praxis, gerechnet mit den typischen Gerätepreisen: Bei einem Gerät für 1.500 EUR bleibt nach dem Kassen-Festbetrag von rund 685 EUR ein Eigenanteil von etwa 815 EUR — die 800 EUR der NÜRNBERGER decken ihn fast vollständig. Bei einem Premium-Gerät für 3.500 EUR übernimmt der Tarif von rund 2.815 EUR Eigenanteil ebenfalls 800 EUR — hier bleibt ein Rest bei dir.

Transparenz zur Anfangsstaffel: In den ersten 12 Monaten sind die Leistungen auf 100 EUR begrenzt, in den ersten 24 Monaten auf insgesamt 200 EUR (Flyer-Regelung). Die vollen 800 EUR je Ohr gibt es erst für Anschaffungen ab dem dritten Vertragsjahr. Schließe den Tarif deshalb möglichst früh ab — nicht erst, wenn das neue Hörgerät schon ansteht.
MerkmalRegelung im Tarif SuH
Hörgeräte100 % bis 800 € je Ohr alle 36 Monate
Anfangsbegrenzung100 € in den ersten 12 Monaten, 200 € in den ersten 24 Monaten (Flyer)
Wartezeitkeine (Flyer: „sofort Versicherungsschutz ohne Wartezeiten")
Gesundheitsfragenkeine (Flyer: „Keine Gesundheitsfragen")
Kündigung im Leistungsfallausgeschlossen (Flyer: „Keine Kündigung im Leistungsfall")

Alle Leistungsangaben nach dem Produktflyer KV391_002 der NÜRNBERGER. Maßgeblich sind die aktuellen Tarifbedingungen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

Kosten & Beitrag

Was die Sehen und Hören im Monat kostet

Der Beitrag richtet sich allein nach deinem Eintrittsalter — Gesundheitsfragen gibt es nicht. Drei Altersgruppen, drei Beiträge:

EintrittsalterMonatsbeitragVerifikation
Eintrittsalter bis 20 9,12 € laut Produktflyer
Eintrittsalter 21–60 10,95 € am Rechner verifiziert
Eintrittsalter ab 61 19,46 € am Rechner verifiziert

Beiträge am NÜRNBERGER-Beitragsrechner verifiziert, Stand 10.08.2026. Die aktuellen Beiträge für dein Alter zeigt dir der Rechner.

Auffällig ist der Sprung ab 61: Wer den Tarif erst kurz vor oder im Ruhestand abschließt, zahlt fast das Doppelte des Beitrags der mittleren Gruppe. Auch das spricht für einen frühen Einstieg — dann ist die Anfangsstaffel vorbei, bevor die nächste Versorgung ansteht.

In wenigen Minuten zum eigenen Beitrag.Beitrag beim NÜRNBERGER-Rechner berechnen →
Besonderheiten

Ohne Gesundheitsfragen, ohne Wartezeit

Krankenzusatztarife scheitern in der Praxis oft an der Gesundheitsprüfung: Wer schon schlecht hört, wird abgelehnt oder bekommt Ausschlüsse. Die Sehen und Hören geht hier einen anderen Weg:

  • Keine Gesundheitsfragen Der Abschluss ist laut Flyer ohne Gesundheitsprüfung möglich — auch mit bereits festgestellter Hörminderung.
  • Keine Wartezeit Der Versicherungsschutz beginnt sofort — „keine Wartezeit" heißt aber nicht volle Leistung ab Tag eins, am Anfang begrenzt die Staffel die Erstattungshöhe.
  • Keine Kündigung im Leistungsfall Der Versicherer kann den Vertrag nicht deshalb kündigen, weil du Leistungen einreichst.

Fair eingeordnet: Die Anfangsstaffel übernimmt wirtschaftlich die Rolle, die bei anderen Tarifen Wartezeit und Gesundheitsprüfung spielen. Wer heute abschließt und nächsten Monat ein Hörgerät kauft, bekommt zunächst nur 100 EUR erstattet.

Sehen inklusive

Brille, LASIK und weitere Hilfsmittel

Der Tarif heißt nicht zufällig Sehen und Hören: Neben Hörgeräten sind auch Sehhilfen und weitere Hilfsmittel abgedeckt. Laut Produktflyer leistet der Tarif:

  • Brillen und Kontaktlinsen 100 % bis 300 € alle 24 Monate
  • LASEK/LASIK 100 % bis 750 € pro Auge, erneuter Anspruch nach 60 Monaten
  • Sonstige Hilfsmittel (Perücken, CPAP, Insulinpumpen u. a.) 100 % bis 300 € alle 24 Monate

Für Brillenträger rechnet sich der Beitrag doppelt: Schon die Brillen-Erstattung nutzt einen spürbaren Teil des Jahresbeitrags, die Hörgeräte-Leistung kommt obendrauf.

Im Marktkontext

Sehen und Hören im Vergleich zu DKV und HanseMerkur

Neben der NÜRNBERGER vergleichen wir zwei weitere Krankenzusatztarife mit Hörgeräte-Leistung. Eine kurze, faire Einordnung (Beiträge Stand 10.08.2026):

Die NÜRNBERGER bietet mit 100 % bis 800 € je Ohr alle 36 Monate die höchste Erstattung je Ohr — ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit, dafür mit der beschriebenen Anfangsstaffel in den ersten zwei Jahren.

Die DKV staffelt ihren Baustein Ambulant in drei Stufen: Die Stufe Basis leistet nicht für Hörgeräte. Komfort erstattet 80 % bis 600 EUR je Hörgerät und kostet altersunabhängig 10,44 € im Monat — der flachste Einstieg im Cluster. Premium erstattet 100 % bis 600 EUR je Hörgerät, ist aber altersabhängig (17,83 € mit 30 bis 31,81 € mit 65 Jahren).

Die HanseMerkur erstattet im Tarif EVHS (14,90 € für 20- bis 69-Jährige) 100 % der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Kosten, gedeckelt auf 500 EUR innerhalb von 60 Monaten und in den ersten zwei Versicherungsjahren auf insgesamt 200 EUR. Wichtig: Ohne nachgewiesene GKV-Vorleistung besteht dort kein Leistungsanspruch.

Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht — es zählt, was zu deinem Alter, deinem Versorgungsbedarf und deinem Zeithorizont passt. Die vollständige Gegenüberstellung auf denselben Achsen findest du im Vergleich der Hörgeräte-Zusatzversicherungen.

Wichtige Abgrenzung

Krankenzusatz ist kein Geräteschutz

Die Sehen und Hören beteiligt sich an der Anschaffung deines Hörgeräts — sie ist eine Krankenzusatzversicherung. Was danach im Alltag passiert, deckt sie nicht: Geht das Gerät verloren, wird es gestohlen oder fällt es ins Waschbecken, leistet kein Krankenzusatztarif. Dafür gibt es die Hörgeräteversicherung als Sachschutz ab rund 3 EUR im Monat. Beide Produkte ergänzen sich: Der Zusatztarif senkt den Kaufpreis, die Hörgeräteversicherung schützt das bezahlte Gerät danach. Mehr zur Produktkategorie liest du im Ratgeber zur ambulanten Zusatzversicherung.

So gehst du vor

In drei Schritten zur Sehen und Hören

01

Beitrag berechnen

Den NÜRNBERGER-Rechner öffnen und dein Geburtsdatum eingeben. Der Beitrag steht sofort fest — Gesundheitsfragen gibt es nicht.

02

Online abschließen

Der Vertrag kommt direkt mit der NÜRNBERGER zustande, der Schutz beginnt ohne Wartezeit, die Anfangsstaffel läuft ab Vertragsbeginn.

03

Leistungen einreichen

Rechnung vom Akustiker oder Optiker einreichen und erstatten lassen. Ab dem dritten Vertragsjahr gilt die volle Leistung von 800 EUR je Ohr.

Direkt online abschließen

Beitrag beim NÜRNBERGER-Rechner berechnen

Der Beitragsrechner öffnet sich in einem neuen Fenster. Du siehst deinen Beitrag sofort und kannst den Tarif Sehen und Hören direkt online abschließen.

Beitrag beim NÜRNBERGER-Rechner berechnen
Häufig gestellte Fragen

Was du zur NÜRNBERGER Sehen und Hören wissen solltest

Was leistet die NÜRNBERGER Sehen und Hören für Hörgeräte?

Der Tarif SuH erstattet Hörgeräte zu 100 %, bis 800 EUR je Ohr alle 36 Monate. Das ist die höchste Erstattung je Ohr unter den drei Tarifen in unserem Vergleich. Wichtig ist die Anfangsstaffel: In den ersten 12 Monaten sind Leistungen auf 100 EUR begrenzt, in den ersten 24 Monaten auf insgesamt 200 EUR.

Was kostet die Sehen und Hören im Monat?

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter: 9,12 EUR bis 20 Jahre, 10,95 EUR von 21 bis 60 Jahren und 19,46 EUR ab 61 Jahren (Stand 10.08.2026; ab 21 am Rechner verifiziert, bis 20 laut Produktflyer). Den aktuellen Beitrag für dich zeigt der NÜRNBERGER-Rechner.

Gibt es Gesundheitsfragen?

Nein. Der Produktflyer sagt ausdrücklich „Keine Gesundheitsfragen". Du kannst den Tarif also auch dann abschließen, wenn eine Hörminderung bereits festgestellt wurde. Ein vor Vertragsbeginn gekauftes Hörgerät wird aber nicht rückwirkend erstattet, und am Anfang greift die Leistungsstaffel.

Gibt es eine Wartezeit?

Nein, laut Flyer gilt „sofort Versicherungsschutz ohne Wartezeiten". An die Stelle einer Wartezeit tritt allerdings die Anfangsstaffel: höchstens 100 EUR Leistung in den ersten 12 Monaten und insgesamt höchstens 200 EUR in den ersten 24 Monaten.

Was bedeutet die Anfangsstaffel konkret?

In den ersten zwei Vertragsjahren sind alle Leistungen summenmäßig begrenzt: auf 100 EUR im ersten Jahr und auf insgesamt 200 EUR in den ersten 24 Monaten. Die vollen 800 EUR je Ohr stehen dir erst für Anschaffungen ab dem dritten Vertragsjahr zur Verfügung. Früh abschließen lohnt sich deshalb.

Zahlt der Tarif auch für Brille und Augenlasern?

Ja. Brillen und Kontaktlinsen werden zu 100 % bis 300 EUR alle 24 Monate erstattet, LASEK/LASIK mit bis zu 750 EUR pro Auge und erneutem Anspruch nach 60 Monaten. Sonstige Hilfsmittel wie Perücken oder Insulinpumpen sind mit bis zu 300 EUR alle 24 Monate abgedeckt.

Wie oft bekomme ich die Hörgeräte-Leistung?

Alle 36 Monate entsteht der Anspruch neu, jeweils bis 800 EUR je Ohr. Die gesetzliche Kasse zahlt ihren Festbetrag dagegen nur etwa alle sechs Jahre.

Reichen 800 EUR, um die Versorgungslücke zu schließen?

Nicht immer ganz. Die gesetzliche Kasse zahlt einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr, höherwertige Geräte kosten 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr. Die 800 EUR je Ohr reduzieren deinen Eigenanteil spürbar, bei Premium-Geräten bleibt trotzdem ein Rest, den du selbst trägst.

Kann die NÜRNBERGER kündigen, wenn ich Leistungen abrufe?

Nein. Der Produktflyer nennt ausdrücklich „Keine Kündigung im Leistungsfall". Der Vertrag kann dir also nicht gekündigt werden, weil du Leistungen einreichst.

Ersetzt die Sehen und Hören eine Hörgeräteversicherung?

Nein. Die Sehen und Hören ist eine Krankenzusatzversicherung und beteiligt sich an der Anschaffung deines Hörgeräts. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nach dem Kauf deckt nur eine Hörgeräteversicherung ab, die es ab rund 3 EUR im Monat gibt. Beide Produkte ergänzen sich.