Krankenzusatz · Münchener Verein

Münchener Verein Tarif 173: 800 € für Hilfsmittel — wenn du rechtzeitig bist

Der Baustein „Sehhilfen und Hilfsmittel" der Deutschen AmbulantVersicherung erstattet Hörgeräte zu 100 % der Restkosten nach Kassen-Vorleistung, bis 800 EUR je zwei Versicherungsjahre — einzeln abschließbar, ohne Wartezeit. Der Haken: Wer schon ein Hörgerät trägt oder eine Versorgung angeraten bekam, kann nicht mehr abschließen (Stand 10.08.2026).

Über den Tarif

Was der Tarif 173 ist und welche Lücke er schließt

Der Tarif 173 ist ein Baustein der Deutschen AmbulantVersicherung des Münchener Verein — und er ist als Einzelbaustein abschließbar, ganz ohne Paketzwang. Er setzt bei der Anschaffung an: Die gesetzliche Kasse zahlt für ein Hörgerät nur einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr, und das in der Regel erst wieder nach einem Versorgungszyklus von etwa sechs Jahren. Moderne Geräte kosten aber 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr — die Differenz trägst du selbst.

~685 €Kassen-Festbetrag pro Ohr
1.500–3.500 €Gerätepreis pro Ohr je nach Modell
800 €Tarif-173-Budget je zwei Versicherungsjahre

Genau an diesem Eigenanteil beteiligt sich der Tarif 173 — mit bis zu 800 EUR je zwei Versicherungsjahre. Wie Festbetrag und Eigenanteil zustande kommen, liest du in den Ratgebern zur Krankenkassen-Erstattung und zu den Hörgeräte-Kosten.

Kurz gesagt: Die Kasse zahlt den Festbetrag, der Tarif 173 legt bis zu 800 EUR obendrauf — aber nur, wenn du den Vertrag abschließt, bevor eine Hörhilfe getragen oder angeraten ist.
Hörgeräte-Leistung

100 % Restkosten bis 800 € — gesamt, nicht je Ohr

Die AVB formulieren es so: Hilfsmittel werden nach Vorleistung der GKV zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen erstattet, bis zu 800 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Hörgeräte sind ausdrücklich genannt, Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Kassen — und auch Reparatur und Wartung des Hilfsmittels sind mitversichert.

Zwei Punkte muss man dabei richtig lesen. Erstens: Die 800 EUR gelten gesamt für alle Hilfsmittel zusammen — bei beidohriger Versorgung stehen also nicht 1.600 EUR bereit, sondern einmal 800 EUR; nur Sehhilfen haben ein eigenes Budget. Zweitens: „Zwei aufeinanderfolgende Versicherungsjahre" sind nicht dasselbe wie „alle 24 Monate" — der Zeitraum richtet sich nach deinem Vertragsbeginn, nicht nach dem Kaufdatum.

Wichtigster Fallstrick — die Abschluss-Sperre: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn du bereits eine Hörhilfe trägst oder eine Hörgeräteversorgung ärztlich angeraten ist. Der Tarif 173 eignet sich damit ausschließlich zur rechtzeitigen Vorsorge — abschließen, solange das Gehör noch unauffällig ist, nicht erst nach dem Hörtest mit Befund.
MerkmalRegelung im Tarif 173
Hörgeräte100 % Restkosten, 800 € je 2 Versicherungsjahre (gesamt)
GKV-VorleistungPflicht — Erstattung nur nach Vorleistung der Kasse (Hilfsmittelkatalog)
Anfangsstaffelmax. 240 € im 1. Versicherungsjahr, max. 480 € in Jahr 1–2
Wartezeitkeine („entfällt die Wartezeit", AVB); Mindestlaufzeit 2 Versicherungsjahre
Abschlussvoraussetzungkeine getragene oder angeratene Hörhilfe (Abschluss-Sperre)
Reparatur/Wartungmitversichert (aus demselben 800-€-Budget)

Alle Leistungsangaben laut AVB Tarif 173 der Deutschen AmbulantVersicherung und Produkt-Steckbrief des Münchener Verein, verifiziert am 10.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Tarifbedingungen. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

Kosten & Beitrag

Was der Tarif 173 kostet

Für den Tarif 173 liegt uns kein am Rechner verifizierter Beitrag vor — der öffentliche Online-Rechner des Anbieters deckt diesen Baustein gar nicht ab, laut Produktseite ist er nur telefonisch buchbar. Statt dir eine ungeprüfte Portalzahl zu nennen, sagen wir es ehrlich: Der Beitrag ist individuell — wir erstellen dir ein Angebot.

Genau dafür sind wir als Makler da: Du nennst uns Alter und Wunsch-Absicherung, wir klären den Abschlussweg und du bekommst den konkreten Monatsbeitrag schwarz auf weiß — unverbindlich und kostenlos. Dabei prüfen wir auch gleich, ob die Abschluss-Sperre in deinem Fall greift oder ob ein anderer Tarif aus unserem Vergleich besser passt.

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Grenzen & Besonderheiten

Die drei Punkte, die du vor dem Abschluss kennen musst

Der Tarif 173 hat ein klares Profil — mit Stärken und harten Grenzen. Diese drei Punkte entscheiden, ob er für dich funktioniert:

  • ABSCHLUSS-SPERRE: kein Versicherungsschutz, wenn bereits eine Hörhilfe getragen wird oder eine Hörgeräteversorgung ärztlich angeraten ist — nur für rechtzeitige Vorsorge geeignet
  • Als Einzelbaustein abschließbar (kein Paketzwang); laut Produktseite nur telefonisch buchbar
  • Volle 800 € faktisch erst ab dem 3. Versicherungsjahr (Anfangsstaffel)

Die Anfangsstaffel wirkt dabei wie eine versteckte Wartezeit: Im ersten Versicherungsjahr sind alle Leistungen auf 240 EUR begrenzt, in den ersten beiden Jahren zusammen auf 480 EUR — die vollen 800 EUR gibt es erst ab dem dritten Versicherungsjahr. Zusammen mit der Mindestlaufzeit von zwei Versicherungsjahren heißt das: Der Tarif belohnt frühe Entscheidungen und bestraft späte.

Und noch ein Detail, das beim Vergleichen schnell untergeht: Die Haupttarife Kompakt und Premium derselben Produktlinie enthalten keine Hörgeräteleistung. Hörgeräte gibt es beim Münchener Verein nur über den Baustein Tarif 173. Mehr zur Produktkategorie liest du im Ratgeber zur ambulanten Zusatzversicherung.

Für wen geeignet

Ein Vorsorge-Tarif für Menschen, die noch gut hören

Wegen der Abschluss-Sperre ist die Zielgruppe eindeutig: Der Tarif 173 passt zu dir, wenn dein Gehör heute unauffällig ist und du die künftige Festbetragslücke absichern willst — etwa ab der Lebensmitte, bevor der erste auffällige Hörtest kommt. Als Einzelbaustein ohne Paketzwang bleibt der Einstieg schlank, und die fehlende Wartezeit bedeutet: Der Schutz beginnt sofort, nur die Anfangsstaffel begrenzt die Höhe.

Nicht geeignet ist der Tarif, wenn du bereits eine Hörhilfe trägst oder eine Versorgung ärztlich angeraten wurde — dann besteht schlicht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall lohnt der Blick auf Tarife ohne Gesundheitshürde; wir sagen dir im Angebot offen, welche Tür für dich noch offen ist.

Im Marktkontext

Tarif 173 im Vergleich zu NÜRNBERGER, DKV und HanseMerkur

Wie schlägt sich der Baustein gegen die drei Kern-Tarife unseres Vergleichs (Stand 10.08.2026)?

Die NÜRNBERGER erstattet mit 100 % bis 800 € je Ohr alle 36 Monate deutlich mehr — je Ohr statt gesamt — und verzichtet auf Gesundheitsfragen, kostet ab 9,12 € im Monat. Die DKV leistet in den Stufen Komfort/Premium 80–100 % bis 600 € je Hörgerät, Komfort altersunabhängig für 10,44 € monatlich. Die HanseMerkur deckelt im Tarif EVHS auf 500 EUR je 60 Monate nach Kassen-Vorleistung, ab 7,90 € im Monat.

Der Münchener Verein punktet mit dem schlanken Einzelbaustein und 100 % Restkosten-Erstattung im Zwei-Jahres-Rhythmus — büßt aber durch den Gesamt-Topf (nicht je Ohr) und vor allem die Abschluss-Sperre ein. Einen pauschal besten Tarif gibt es nicht; die vollständige Gegenüberstellung auf denselben Achsen findest du im Vergleich der Hörgeräte-Zusatzversicherungen.

Wichtige Abgrenzung

Krankenzusatz ist kein Geräteschutz

Der Tarif 173 beteiligt sich an der Anschaffung deines Hörgeräts — er ist eine Krankenzusatzversicherung. Was danach im Alltag passiert, deckt er nicht: Geht das Gerät verloren, wird es gestohlen oder fällt es ins Waschbecken, leistet kein Krankenzusatztarif. Dafür gibt es die Hörgeräteversicherung als Sachschutz ab rund 3 EUR im Monat. Beide Produkte ergänzen sich: Der Zusatztarif senkt den Kaufpreis, die Hörgeräteversicherung schützt das bezahlte Gerät danach.

Angebot über uns

Unverbindliches Angebot zum Tarif 173 anfordern

Der Baustein ist laut Produktseite nur telefonisch buchbar — wir übernehmen das für dich. Kurz das Kontaktformular ausfüllen, und du bekommst dein persönliches Angebot mit konkretem Beitrag. Kostenlos, unverbindlich, mit ehrlicher Einordnung.

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Häufig gestellte Fragen

Was du zum Münchener Verein Tarif 173 wissen solltest

Was leistet der Münchener Verein Tarif 173 für Hörgeräte?

Der Baustein „Sehhilfen und Hilfsmittel" der Deutschen AmbulantVersicherung erstattet ärztlich verordnete Hilfsmittel — Hörgeräte sind in den AVB ausdrücklich genannt — zu 100 % der Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Kasse, bis 800 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Auch Reparatur und Wartung des Hilfsmittels sind mitversichert (AVB Tarif 173, Stand 10.08.2026).

Gelten die 800 EUR je Ohr?

Nein. Die 800 EUR sind der Gesamtbetrag für zwei Versicherungsjahre — und zwar für alle Hilfsmittel zusammen, nicht nur für Hörgeräte. Portalangaben wie „800 EUR je Ohr alle 24 Monate" sind falsch; die AVB sprechen von 800 EUR gesamt je zwei Versicherungsjahre.

Kann ich den Tarif abschließen, wenn ich schon ein Hörgerät trage?

Nein. Der Tarif kennt eine Abschluss-Sperre: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn du bereits eine Hörhilfe trägst oder eine Hörgeräteversorgung ärztlich angeraten ist. Der Tarif 173 ist damit ein reines Vorsorge-Produkt — er muss abgeschlossen werden, bevor das Thema Hörgerät akut wird.

Gibt es eine Wartezeit?

Nein, laut AVB „entfällt die Wartezeit", der Steckbrief spricht von sofortigen Leistungen. An ihre Stelle tritt aber eine Anfangsstaffel: höchstens 240 EUR im ersten Versicherungsjahr und höchstens 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen. Die vollen 800 EUR stehen faktisch erst ab dem dritten Versicherungsjahr zur Verfügung.

Was bedeutet „zwei aufeinanderfolgende Versicherungsjahre"?

Der Leistungszeitraum richtet sich nach deinen Versicherungsjahren, also nach dem Vertragsbeginn — nicht nach Kalenderjahren und auch nicht pauschal nach 24 Monaten ab Kauf. Je zwei Versicherungsjahre bilden einen Abschnitt, in dem insgesamt bis 800 EUR erstattet werden; danach beginnt der Anspruch neu.

Muss die gesetzliche Kasse vorleisten?

Ja. Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV, Grundlage ist der Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Kassen. Ohne Kassen-Vorleistung — etwa bei einem Kauf komplett an der Kasse vorbei — greift die Erstattung nicht.

Was kostet der Tarif 173 im Monat?

Für den Tarif 173 liegt uns kein am Rechner verifizierter Beitrag vor, und der öffentliche Online-Rechner des Anbieters deckt diesen Baustein nicht ab. Der Beitrag ist individuell — wir erstellen dir ein unverbindliches Angebot mit dem konkreten Monatsbeitrag für dein Alter.

Kann ich den Baustein einzeln abschließen?

Ja, das ist eine Stärke des Tarifs: Der Baustein „Sehhilfen und Hilfsmittel" ist allein abschließbar, ohne ein Tarifpaket dazubuchen zu müssen. Laut Produktseite ist er allerdings nur telefonisch buchbar, nicht online. Als Makler übernehmen wir den Abschlussweg für dich — du forderst einfach ein Angebot an.

Leisten auch die Haupttarife der Deutschen AmbulantVersicherung für Hörgeräte?

Nein. Die auf der Produktseite beworbenen Haupttarife Kompakt und Premium enthalten keine Hörgeräteleistung. Wer beim Münchener Verein eine Hörgeräte-Erstattung will, braucht gezielt den Baustein Tarif 173 — das geht beim Vergleichen schnell unter.

Ersetzt der Tarif 173 eine Hörgeräteversicherung?

Nein. Der Tarif 173 ist eine Krankenzusatzversicherung und beteiligt sich an der Anschaffung. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des gekauften Geräts deckt nur eine Hörgeräteversicherung ab, die es ab rund 3 EUR im Monat gibt. Beide Produkte ergänzen sich.