Krankenkasse

Was die Krankenkasse für Hörgeräte zahlt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag pro Hörgerät, aktuell rund 685 EUR pro Ohr. Wie der Anspruch entsteht, was ein zuzahlungsfreies Kassengerät ist und wo dein Eigenanteil beginnt, erklären wir hier Schritt für Schritt.

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste in sieben Punkten

  • Festbetrag pro Ohr Die Kasse zahlt rund 685 EUR Festbetrag je Hörgerät bei mittelgradiger Schwerhörigkeit.
  • Ärztliche Verordnung nötig Anspruch entsteht erst mit der HNO-Diagnose und einer ärztlichen Verordnung.
  • Zuzahlungsfrei möglich Jeder Akustiker muss ein Gerät anbieten, das voll über den Festbetrag abgedeckt ist.
  • Eigenanteil bei Aufzahlung Höherwertige Geräte kosten 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr, die Differenz zahlst du selbst.
  • Neuer Anspruch nach 6 Jahren Der Versorgungszyklus liegt regulär bei rund sechs Jahren.
  • Kinder und Beruf großzügiger Bis 18 volle Versorgung, bei beruflichem Bedarf erweiterte Ansprüche.
  • Kein Schutz bei Verlust Verlust, Sturz oder Wasserschaden trägt die Kasse nicht, das ist Sache einer Hörgeräteversicherung.
Der Festbetrag

Was die Kasse konkret übernimmt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für Hörgeräte keinen frei verhandelbaren Betrag, sondern einen festgelegten Höchstzuschuss, den Festbetrag. Aktuell liegt er bei rund 685 EUR pro Ohr für Erwachsene mit mindestens mittelgradiger Schwerhörigkeit. Bei beidohriger Versorgung zahlt die Kasse den Festbetrag zweimal. Hinzu kommt eine Pauschale für das Ohrpassstück.

Bis zur Höhe des Festbetrags rechnet dein Hörakustiker direkt mit der Krankenkasse ab. Du musst also nicht in Vorleistung gehen. Lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 EUR pro Gerät bleibt bei dir. Erst wenn du ein teureres Gerät über dem Festbetrag wählst, entsteht ein privater Eigenanteil.

Kurz gesagt: Die Kasse beteiligt sich mit einem festen Zuschuss an der Anschaffung. Den Rest, falls du aufzahlst, und jeden späteren Schaden organisierst du selbst.

Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Krankenkasse und Versorgungsstufe abweichen. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung.

Anspruch & Ablauf

Wie der Anspruch entsteht und wie der Weg läuft

Die Kostenübernahme setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus. Diese stellt dein HNO-Arzt fest: Per Audiogramm misst er, wie stark dein Gehör eingeschränkt ist. Ab einer mittelgradigen Schwerhörigkeit besteht Anspruch auf den Festbetrag. Der Arzt dokumentiert die Diagnose und stellt eine ärztliche Verordnung aus. Erst mit diesem Rezept beginnt die Versorgung beim Hörakustiker.

Der Weg Schritt für Schritt

  1. HNO-Diagnose. Hörtest und Audiogramm bestätigen die Schwerhörigkeit und ihren Grad.
  2. Ärztliche Verordnung. Der HNO-Arzt stellt die Hörgeräte-Verordnung aus, sie löst den Kassenanspruch aus.
  3. Auswahl beim Hörakustiker. Du lässt dir mehrere Geräte zeigen, darunter mindestens ein zuzahlungsfreies Modell.
  4. Anpassung und Probetragen. Die Geräte werden auf deinen Hörverlust eingestellt, du testest sie über mehrere Wochen im Alltag.
  5. Abrechnung. Der Akustiker rechnet den Festbetrag direkt mit der Kasse ab, einen etwaigen Eigenanteil zahlst du selbst.
Kassengerät vs. Aufzahlung

Zuzahlungsfreies Gerät oder höherwertige Technik?

Beim Akustiker stehst du vor einer Grundentscheidung: das vollständig von der Kasse bezahlte Gerät oder ein höherwertiges Modell mit Eigenanteil. Beide haben ihre Berechtigung, der Unterschied liegt vor allem im Komfort bei schwierigen Hörsituationen.

0 €Eigenanteil beim zuzahlungsfreien Kassengerät (nur 10 EUR Rezeptgebühr)
bis ~1.500 €Eigenanteil pro Ohr bei Komfort-Geräten der Mittelklasse
bis ~2.500 €Eigenanteil pro Ohr bei Premium-Technik mit Bluetooth

Zuzahlungsfreie Kassengeräte sind heute technisch solide: digitale Mehrkanal-Verstärkung, Rückkopplungsunterdrückung und mehrere Hörprogramme gehören zum Standard. Für ruhige bis durchschnittliche Hörumgebungen reichen sie oft aus. Höherwertige Geräte punkten bei Störlärm, im Gespräch mit mehreren Personen und mit Zusatzfunktionen wie Bluetooth-Streaming oder automatischer Szenenerkennung. Eine ausführliche Preisübersicht findest du auf unserer Seite zu den Hörgeräte-Kosten.

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Versorgungszyklus

Warum die sechs Jahre wichtig sind

01

Erstversorgung

Nach der HNO-Verordnung wählst du beim Akustiker dein Gerät und durchläufst die Anpassungsphase mit Probetragen.

02

Reguläre Nutzung

Rund sechs Jahre regulärer Versorgungszeitraum. In dieser Zeit zahlt die Kasse keinen erneuten Festbetrag für ein Wunschgerät.

03

Folgeversorgung

Nach etwa sechs Jahren neuer Anspruch auf den Festbetrag. Bei nachweisbarer Verschlechterung des Gehörs auch früher möglich.

Die Lücke

Was die Krankenkasse nicht zahlt

So hilfreich der Festbetrag bei der Anschaffung ist, die Kasse beteiligt sich ausschließlich am Kauf, und das nur im Rahmen des Versorgungszyklus. In folgenden Situationen bleibst du ohne Hörgeräteversicherung auf den Kosten sitzen:

  • Verlust: Geht das Gerät unterwegs verloren, gibt es keinen Ersatz von der Kasse.
  • Diebstahl: Auch ein gestohlenes Hörgerät ersetzt die Krankenkasse nicht.
  • Sturz- und Bruchschäden: Fällt das Gerät herunter und ist defekt, trägst du die Reparatur selbst.
  • Wasserschaden: Kontakt mit Wasser oder starker Feuchtigkeit ist nicht abgedeckt.
  • Neues Gerät vor Ablauf: Brauchst du vor Ende der sechs Jahre ein Ersatzgerät, zahlt die Kasse in der Regel nicht erneut.

Ein verlorenes oder zerstörtes Hörgerät bedeutet ohne Absicherung schnell 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr aus eigener Tasche, oder Monate ohne passendes Gerät. Genau diese Lücke schließt eine private Hörgeräteversicherung schon ab wenigen Euro im Monat.

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Sonderfälle

Kinder, Beruf und besondere Indikationen

Kinder und Jugendliche

Bis zum 18. Lebensjahr ist die Versorgung deutlich großzügiger. Kinder erhalten in der Regel eine vollständige, zuzahlungsfreie Versorgung, oft mit höherwertiger Technik und Zubehör wie Übertragungsanlagen für Kita und Schule. Hintergrund: Gutes Hören ist für die Sprachentwicklung und den Schulerfolg entscheidend, deshalb gelten hier auch kürzere Versorgungsintervalle.

Berufliche Indikation

Ist dein Gehör für die Ausübung deines Berufs besonders wichtig, kann statt der Krankenkasse die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft eine erweiterte Versorgung übernehmen. Typische Beispiele sind Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Beschäftigte im Außendienst oder Berufe mit hohem Kommunikationsanteil. Den Antrag stellst du über deinen Hörakustiker.

Senioren und Pflegegrad

Auch über die Standardversorgung hinaus gibt es Regelungen, etwa bei eingestuftem Pflegegrad. Sprich deine Krankenkasse aktiv an und lass dich von deinem Akustiker beraten, welche Ansprüche in deiner Situation bestehen.

Begriffe

Kleines Glossar zur Kassenleistung

Festbetrag
Pauschaler Höchstzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Anschaffung eines Hörgeräts, aktuell rund 685 EUR pro Ohr bei mittelgradiger Schwerhörigkeit.
Versorgungszyklus
Zeitraum, nach dem die Kasse erneut einen Festbetrag zahlt, in der Regel sechs Jahre.
Eigenanteil
Differenz zwischen dem Gerätepreis und dem Kassenzuschuss, die du selbst trägst.
Ärztliche Verordnung
Vom HNO-Arzt ausgestelltes Rezept, das die medizinische Notwendigkeit der Hörgeräte-Versorgung bestätigt und den Anspruch auslöst.
Berufliche Indikation
Erweiterter Anspruch, wenn gutes Hören für den Beruf zwingend nötig ist. Träger ist dann oft die Renten- oder Unfallversicherung, nicht die Krankenkasse.
Häufig gestellte Fragen

Krankenkasse und Hörgeräte: häufige Fragen

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse für ein Hörgerät?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festbetrag von rund 685 EUR pro Ohr bei mittelgradiger Schwerhörigkeit. Bei zwei Geräten zahlt die Kasse den Festbetrag zweimal. Höherwertige Geräte kosten oft 1.500 bis 3.500 EUR pro Ohr, die Differenz trägst du als Eigenanteil selbst.

Was ist ein Festbetrag genau?

Der Festbetrag ist ein pauschaler Höchstzuschuss, den der GKV-Spitzenverband für Hilfsmittel festlegt. Bis zu diesem Betrag rechnet der Hörakustiker direkt mit deiner Krankenkasse ab. Alles, was darüber liegt, ist dein privater Eigenanteil.

Bekomme ich wirklich ein zuzahlungsfreies Hörgerät?

Ja. Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, dir mindestens ein Gerät anzubieten, das vollständig über den Festbetrag abgedeckt ist. Du zahlst dann nur die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 EUR pro Gerät. Diese Kassengeräte sind heute technisch solide und für viele Hörsituationen ausreichend.

Wie entsteht der Anspruch auf einen Kassenzuschuss?

Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit. Dein HNO-Arzt stellt per Audiogramm eine mindestens mittelgradige Schwerhörigkeit fest und stellt eine ärztliche Verordnung aus. Mit dieser Verordnung gehst du zum Hörakustiker, der die Geräte anpasst und mit der Kasse abrechnet.

Wie oft zahlt die Krankenkasse ein neues Hörgerät?

In der Regel besteht alle sechs Jahre erneut Anspruch auf den Festbetrag. Dieser Versorgungszyklus kann sich verkürzen, wenn sich dein Gehör nachweisbar verschlechtert hat oder das Gerät irreparabel defekt ist. Bei Kindern gelten kürzere Intervalle.

Was zahlt die Krankenkasse nicht?

Die Kasse beteiligt sich nur an der Anschaffung. Verlust, Diebstahl, Sturz- und Wasserschäden sowie ein neues Gerät vor Ablauf des Versorgungszyklus sind nicht abgedeckt. Diese Lücke schließt eine private Hörgeräteversicherung.

Übernimmt die Kasse bei Kindern mehr?

Ja. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Versorgung großzügiger geregelt. Kinder erhalten in der Regel eine vollständige, zuzahlungsfreie Versorgung, oft auch mit höherwertiger Technik und Zubehör für Kita und Schule, weil gutes Hören für die Sprachentwicklung entscheidend ist.

Gibt es bei beruflichem Bedarf mehr Geld?

Wenn dein Gehör für die Ausübung deines Berufs besonders wichtig ist, kann statt der Krankenkasse die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft eine erweiterte Versorgung übernehmen (berufliche Indikation). Beispiele sind Lehrkräfte, Ärztinnen oder Beschäftigte im Außendienst.

Lohnt sich ein höherwertiges Gerät über dem Festbetrag?

Das hängt von deinem Alltag ab. Höherwertige Geräte bieten oft bessere Störgeräuschunterdrückung, mehr Hörprogramme und Bluetooth. Wenn du viel unter Menschen, im Beruf oder in lauten Umgebungen unterwegs bist, kann sich der Eigenanteil lohnen. Teste jedes Gerät mehrere Wochen im Alltag.

Was kostet mich der Eigenanteil im Schnitt?

Über den Festbetrag hinaus liegt der Eigenanteil je nach Geräteklasse meist zwischen 0 EUR (zuzahlungsfreies Kassengerät) und rund 2.500 EUR pro Ohr bei Premium-Technik. Eine genaue Aufschlüsselung der Preise findest du auf unserer Seite zu den Hörgeräte-Kosten.

Ersetzt diese Seite eine ärztliche Beratung?

Nein. Die Informationen hier sind allgemein und ersetzen keine ärztliche oder hörakustische Beratung. Über die für dich passende Versorgung entscheiden HNO-Arzt und Hörakustiker individuell auf Basis deines Hörbefunds.

Fazit

Festbetrag plus eigene Absicherung

Die Krankenkasse trägt mit dem Festbetrag einen Teil der Anschaffung. Den Eigenanteil und den langfristigen Schutz vor Verlust und Schaden organisierst du selbst. Eine Hörgeräteversicherung kostet weniger als ein Streaming-Abo und sichert ein Gerät im Wert von mehreren tausend Euro ab.