Moderne Hörgeräte kosten – abhängig von Modell und Ausstattung – zwischen 700 und 3.500 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur einen festen Anteil der sogenannten Basisversorgung. Für eine bessere technische Ausstattung leisten viele Nutzer daher eine freiwillige Zuzahlung. Geht das Gerät verloren, besteht in den meisten Fällen kein Anspruch auf einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkasse. Eine Hörgeräteversicherung schützt sowohl den Eigenanteil als auch den Krankenkassenzuschuss und ermöglicht so die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzgeräts. Darüber hinaus übernimmt sie oft auch Reparaturkosten, beispielsweise bei Schäden außerhalb der Garantiezeit oder durch Bedienfehler.
Grundsätzlich gilt: Garantie und gesetzliche Gewährleistung greifen nur bei technischen Defekten oder Materialfehlern. Bei Verlust, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeit (z. B. Schweiß) oder altersbedingtem Verschleiß ist eine umfassende Hörgeräteversicherung erforderlich. Im Falle eines Verlusts wird häufig der Bruttoverkaufspreis ersetzt – abhängig vom gewählten Tarif entweder abzüglich einer Zeitwertstaffel oder eines festgelegten Eigenanteils. Reparaturkosten werden in der Regel vollständig übernommen. Die gesetzliche Pauschale für Reparaturen reicht erfahrungsgemäß bei weitem nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Zusatzversicherungen, die lediglich die Erstanschaffung fördern, bieten bei Verlust oder Reparatur hingegen keinen ausreichenden Schutz.
Die AXA bietet in Zusammenarbeit mit ausgewählten Hörakustik-Fachgeschäften eine Hörgeräteversicherung an, die häufig als Bestandteil individueller Servicepakete erhältlich ist. Diese Versicherung kann ausschließlich in teilnehmenden Partnerbetrieben abgeschlossen werden. Eine flexible und attraktive Alternative stellt die Alteos Hörgeräteversicherung dar – ein Produkt einer 100%igen Tochtergesellschaft der AXA. Sie kann unabhängig vom Hörakustiker abgeschlossen werden und versichert den Neuwert des Hörgeräts.
Die Wertgarantie bietet bereits seit mehreren Jahren Versicherungsschutz für Hörgeräte an. Der Abschluss ist direkt möglich und der Versicherungsschutz greift sofort. Im Tarif „Komplettschutz Basis“ werden Reparaturkosten zu 100 % übernommen – unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle. Auch Schäden, die durch unsachgemäße oder ungeschickte Handhabung entstehen, sind mitversichert. Wer sich zusätzlich gegen den Verlust des Hörgeräts absichern möchte, kann den „Komplettschutz Premium“ wählen.
Die Allianz bietet eine Versicherungslösung für Hörgeräte ausschließlich in Österreich an. Diese ist im Rahmen einer Hausrat- oder Elektronikversicherung erhältlich. Versichert sind örtlich begrenzte Schäden an der Hörhilfe – mit einem Selbstbehalt von 25 %, mindestens jedoch 150 €. Zu weiteren Vertragsbedingungen oder Erfahrungen mit dieser Versicherung können wir leider keine Auskunft geben.
Derzeit kann dieser Tarif von Endkundinnen und Endkunden ausschließlich über eine Vermittleragentur abgeschlossen werden. Die ERGO Hörgeräteversicherung übernimmt im Schadensfall 60 % der Kosten bei Verlust des Hörgeräts. Für Reparaturen wird ein fester Eigenanteil von 30 € pro Fall berechnet.
Derzeit kann dieser Tarif von Endkundinnen und Endkunden ausschließlich über eine Vermittleragentur abgeschlossen werden. Die ERGO Hörgeräteversicherung übernimmt im Schadensfall 60 % der Kosten bei Verlust des Hörgeräts. Für Reparaturen wird ein fester Eigenanteil von 30 € pro Fall berechnet.
In der Ausgabe 09/2020 von Finanztest (Stiftung Warentest) wurde ein Vergleich verschiedener Hörgeräteversicherungen veröffentlicht, die überwiegend über bundesweit tätige Hörakustik-Fachgeschäfte wie Amplifon, Apollo, Geers oder Kind erhältlich sind.
Diese Versicherungsmodelle sind jedoch direkt an die Versorgung innerhalb dieser Betriebe gekoppelt und stehen nicht zur freien Auswahl für Endverbraucher.
Was der Test zeigt: Der Bericht stellt keinen umfassenden Marktvergleich dar, da viele frei zugängliche Versicherungen für Endkund:innen nicht berücksichtigt wurden. Zudem basiert die Bewertung auf der Annahme, dass gesetzliche Krankenkassen im Falle eines Verlusts auch vor Ablauf der üblichen Sechsjahresfrist erneut bezuschussen – ein Anspruch, der rechtlich nicht gesichert ist und lediglich im Rahmen von Kulanzentscheidungen gewährt werden kann. Die Höhe der im Verlustfall ausgezahlten Leistungen erscheint dadurch im Verhältnis zur Versicherungsprämie wenig attraktiv. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Reparaturpauschale der gesetzlichen Krankenkassen wird im Testbericht als ausreichend dargestellt – was in der Realität häufig nicht zutrifft. Viele Reparaturen während der Nutzungszeit übersteigen diesen Pauschalbetrag deutlich.
Fazit der Tester: Hörgeräteversicherungen sind insbesondere dann sinnvoll, wenn für das Hörgerät eine private Zuzahlung geleistet wurde. Ein kostenfreies Informationspaket bietet eine Übersicht über Tarife und Leistungen von Anbietern, die Sofortschutz – also Versicherungsschutz ohne Wartezeit – ermöglichen.
Grundsätzlich gilt: Erst ein genauer Blick in das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen offenbart den vollständigen Leistungsumfang einer Hörgeräteversicherung. Denn am Ende geht es um Ihre Eigenbeteiligung – und somit um Ihr Geld.
Neben dem Schutz bei Verlust des Hörgeräts können insbesondere Reparaturkosten während der Nutzungsdauer erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Zwar gibt es für gesetzlich Versicherte eine Reparaturpauschale, diese ist jedoch begrenzt und reicht in der Regel nur für eine einzige Reparatur aus. Für eine Nutzung von sechs Jahren liegt diese Pauschale je nach Krankenkasse zwischen 120,00 und 140,00 Euro pro Hörgerät. Tritt während dieses Zeitraums ein weiterer Defekt auf, übernehmen viele Hörgeräteversicherungen die Reparaturkosten vollständig – ohne Selbstbeteiligung. Das bedeutet: Sie zahlen 0,00 Euro (0 %) für jede zusätzliche Reparatur, die nicht mehr durch die Pauschale abgedeckt ist.
Der entscheidende Unterschied zur Herstellergarantie: Versicherungen bieten darüber hinaus Schutz bei Schäden durch Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung – Leistungen, die von einer Garantie in der Regel nicht erfasst werden. Welche Schadensfälle in der Praxis besonders häufig auftreten, erfahren Sie im ausführlichen Ratgeber.
Diese Frage erübrigt sich im Grunde, da alle Hörgeräteversicherungen Schäden grundsätzlich auf Basis des Bruttoneupreises regulieren – also zum Neuwert des Hörgeräts. In vielen Tarifen reduziert sich der versicherte Wert jedoch mit jedem Versicherungsjahr, meist um 10 bis 15 Prozent. Alternativ arbeiten einige Versicherer mit einem festen Selbstbehalt, beispielsweise in Höhe von 40 %, der bereits ab dem ersten Versicherungsjahr zur Anwendung kommt.
Ein echter Komplettschutz liegt dann vor, wenn auch Schäden durch Schweiß, unsachgemäße Handhabung oder Haustiere mitversichert sind. Zudem sollte der Versicherungsschutz möglichst ohne Verzögerung greifen – idealerweise durch einen sofort wirksamen Online-Abschluss, der langwierige manuelle Antragsverfahren oder Wartezeiten vermeidet.
Der Versicherungsschutz sollte idealerweise die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer der Hörgeräte abdecken. Gesetzliche Krankenkassen gewähren in der Regel nach sechs Jahren erneut einen Zuschuss für ein neues Gerät. Daher empfiehlt sich ein Jahresabonnement der Hörgeräteversicherung: Dieses verlängert sich automatisch jedes Jahr, solange keine Kündigung erfolgt – auch über die Sechs-Jahres-Grenze hinaus. Das ist besonders relevant, wenn Sie Ihre aktuellen Hörgeräte länger als sechs Jahre weiterverwenden möchten.
Optimal ist ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Hörgeräteträgerinnen bzw. -trägern. Zwar bieten manche Hörakustiker Versicherungen oder Schutzleistungen im Rahmen von Servicepaketen an, jedoch kann der Versicherungsschutz bei einem Umzug oder der Geschäftsaufgabe des Fachbetriebs entfallen – was zu einem unerwarteten Verlust des Schutzes führen kann.
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreichen Kunden dabei geholfen, kostengünstig an hochwertige Versicherungen zu gelangen.
Selbstverständlich haben unserer Hörgeräte Tarife keine Selbstbeteiligung. Durch den technologischen Fortschritt wird Dein Hörgerät mit den Jahren weniger Wert, aus dem Grund bieten wir eine Zeitwerterstattung an.
Der monatliche Preis unserer Versicherung für ein Hörgerät beginnt bei 2,09 €. Je nach Wert & Alter des Geräts kann der monatliche Preis entsprechend steigen. Hinzu kann der Tarif durch ein Upgrade mit „Verlustschutz & Diebstahlschutz“ gebucht werden.
Unser Tarif orientiert sich nicht an Ihrem Alter, sondern an dem Alter Ihres Hörgerätes. Bis zu 24 Monate alte Hörgeräte können bei uns versichert werden.
Egal ob für Kinder, Jugendliche, Teenies, Erwachsene oder Rentner bieten wir den passenden Versicherungsschutz für die Hörgeräte an.
Egal, ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, bis zu 180 Tage im Jahr bietet Ihnen unser Premiumtarif Schutz gegen sämtliche Schäden an Ihrem Hörgerät an.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.
vD versicherDich GmbH
Siegburger Str. 233
50679 Köln