Der Zeitwert beschreibt den finanziellen Wert des Hörgerätes in Abhängigkeit zu dessen Alter, Verschleiß und der Weiterentwicklung auf dem Hörgerätemarkt. Die Wertminderung ist in den meisten Policen festgelegt und richtet sich nach einem Durchschnittswert, der transparent beim Abschluss einer Hörgeräteversicherung festgelegt und kommuniziert wird.
Beispiel: Ein 3 Jahre altes Hörgerät, das ursprünglich 2.000 € gekostet hat, hat vielleicht noch einen Zeitwert von 1.200 €. Wenn die Versicherung den Neuwert ersetzen würde, könnte sie den vollen Betrag von 2.000 € zahlen.
In einem Schadensfall wird dem Versicherungsnehmer ein Ersatz oder eine Auszahlung in Abhängigkeit zum Zeitwert des Gerätes gewährt. Viele Versicherung, so auch bei unserem Tarif, bieten Zuschüsse an. So kann trotz eines nicht ausreichenden Wertes ein neues Gerät gut finanziert werden.
Sollte es eine Differenz zwischen Zeitwert und Neupreis des neuen Hörgerätes geben, muss sich der Versicherungsnehmer beteiligen. Doch auch in diesem Fall kommen Sie günstiger weg, als bei der reinen Hilfeleistung der Krankenkassen.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.
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