Die Selbstbeteiligung bei einer Versicherung hat mehrere Gründe. Einer ist, dass durch die Selbstbeteiligung die monatlichen Kosten der Versicherung niedriger gehalten werden können. Des Weiteren ist es für beide Seiten - Versicherungsnehmer und Versicherer - sinnvoll, kleine Schäden nicht zu melden, da die finanzielle Unterstützung dem Aufwand nicht gerecht wird.
Ein weiterer Vorteil für den Versicherungsnehmer ist bei vielen Versicherungen die freie Wahl der Höhe der Selbstbeteiligung.
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, in dem die Selbstbeteiligung überschritten wird, übernimmt die Versicherung den Betrag über den festgelegten Eigenanteil. So ist es auch bei der Hörgeräteversicherung, bei Schäden und Verlust greift diese Regel.
Bei uns haben Sie den Vorteil, dass alle Tarife ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall angeboten werden. Wir übernehmen immer die vollen Kosten Ihrer Reparaturen und Untersuchungen. So sind Sie maximal abgesichert. Dies gilt für alle Tarife, samt allen Optionen.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
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