Ein Schadensfall kann bei einem Hörgerät durch viele verschiedene Situationen entstehen. Viele davon werden von der Hörgeräteversicherung abgedeckt. So sind zum Beispiel Verschleißschäden und technische Probleme in vielen Policen Teil des Tarifumfangs.
Ein nicht mehr korrekt ladender Akku oder ein Ausfall von Funktionen werden durch eine Reparatur oder den Zeitwert geregelt. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, erhält der Versicherte den Zeitwert des Gerätes plus gewisse Zuschüsse für den Neukauf einer neuen Hörhilfe.
So geschieht es auch bei einem Unfall, durch den das Gerät in Mitleidenschaft gezogen wird. Wasser - und Sturzschäden werden so abgewickelt wie oben beschrieben. Je nach Versicherer wird in solchen Fällen häufig eine Selbstbeteiligung fällig. Diese fällt je nach Tarif unterschiedlich hart ins Gewicht.
Bei uns haben Sie immer die Gewissheit, dass alle nicht mutwillig entstandenen Schäden ohne Selbstbeteiligung abgewickelt und durch die Versicherung getragen werden. Dies gilt auch bei Verlust und Diebstahl.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.
vD versicherDich GmbH
Siegburger Str. 149-151
50679 Köln
Hörgeräte Versicherung 2024
Hörgeräte Versicherung Kinder
Hörgeräte Versicherung Ausland
Hörgeräte Versicherung Diebstahl