Glossar: Reparaturgrenze

Startseite - Glossar - Reparaturgrenze

Alle Informationen zur Reparaturgrenze

Die Reparaturgrenze ist ein maximaler Betrag, den die Versicherung für die Reparatur eines beschädigten Hörgeräts bereit ist zu zahlen. Sie dient dazu, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn die Reparaturkosten den Wert des Geräts übersteigen oder ein Ersatzgerät günstiger ist.

-Ablehnung der Reparatur: Die Versicherung übernimmt die Kosten nicht und bietet stattdessen die Möglichkeit, ein Ersatzgerät zu beantragen.

-Kostenbeteiligung: Der Versicherungsnehmer muss den Betrag, der über die Reparaturgrenze hinausgeht, selbst tragen.

- Ersatzgerät: Oft wird bei Überschreitung der Reparaturgrenze ein neues oder generalüberholtes Gerät gestellt.

Hörgeräteversicherung

Weitere Informationen zur Reparaturgrenze

Wichtig ist, dass Sie Ihren Tarif prüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsmakler über mögliche Zusatzoptionen sprechen. So können Reparaturgrenzen  erhöht und Kosten für Neuanschaffungen noch besser abgefangen werden.

In 60 Sekunden zum Angebot für Ihr Hörgerät

Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.

Entdecken Sie unser komplettes Glossar zu spannenden Themen!
Zur Glossar-Übersicht
Hörgeräte Versicherung Logo
HÖRGERÄTE-
VERSICHERUNG.DE
eine Marke der versicherDich GmbH
Facebook - Hörgeräte-Versicherung.deYouTube - Hörgeräte-Versicherung.de

Kontakt

mail@versicherdich.de

0221 - 82 82 35 29

Quellen

News

Links

Hörgeräte Versicherung 2024

Hörgeräte Versicherung Kinder

Hörgeräte Versicherung Ausland

Hörgeräte Versicherung Diebstahl

© versicherDich GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Eine Website der CW Medienproduktion GmbH.