Die Reparaturgrenze ist ein maximaler Betrag, den die Versicherung für die Reparatur eines beschädigten Hörgeräts bereit ist zu zahlen. Sie dient dazu, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, insbesondere wenn die Reparaturkosten den Wert des Geräts übersteigen oder ein Ersatzgerät günstiger ist.
-Ablehnung der Reparatur: Die Versicherung übernimmt die Kosten nicht und bietet stattdessen die Möglichkeit, ein Ersatzgerät zu beantragen.
-Kostenbeteiligung: Der Versicherungsnehmer muss den Betrag, der über die Reparaturgrenze hinausgeht, selbst tragen.
- Ersatzgerät: Oft wird bei Überschreitung der Reparaturgrenze ein neues oder generalüberholtes Gerät gestellt.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Tarif prüfen und gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsmakler über mögliche Zusatzoptionen sprechen. So können Reparaturgrenzen erhöht und Kosten für Neuanschaffungen noch besser abgefangen werden.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.
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