Im Urlaub, auf dem Jahrmarkt oder in der Ladenstraße ist es ein Horrorszenario: Tasche geklaut und jetzt ist das Hörgerät weg! Doch keine Bange, die Hörgeräteversicherung ist bei richtigem Reagieren für Sie da und hilft bei der Neuanschaffung, falls das Gerät nicht zu Ihnen zurückkehrt. Hier gibt es allerdings wichtige Schritte, die Sie nach dem Diebstahl beachten müssen:
Wichtig ist in erster Linie, den Diebstahl bei der örtlichen Polizei zu melden und eine Anzeige zu stellen. Dies ist elementar für eine spätere Regulierung durch die Versicherung. Gegenüber der Hörgeräteversicherung machen Sie dann nochmal eine Schilderung des Diebstahls und dann steht einer Unterstützung durch die Versicherung nichts mehr im Weg.
Wichtig ist, dass hier ein ehrlicher Austausch mit der Versicherung stattfindet. Da in vielen Versicherung auch ein Verlustschutz integriert ist, brauchen Sie auch in diesem Fall nichts zu befürchten - auch hier ist die Hörgeräteversicherung zur Stelle.
Ihre Versicherung: So individuell, wie Sie und Ihr Hörgerät.
Mit unserem Beitragsrechner erfahren Sie sofort, welcher Aufwand für Sie entsteht.
vD versicherDich GmbH
Siegburger Str. 149-151
50679 Köln
Hörgeräte Versicherung 2024
Hörgeräte Versicherung Kinder
Hörgeräte Versicherung Ausland
Hörgeräte Versicherung Diebstahl